Das OLG HH hat am 23.04.2010 zwei Klagen von Lehman-Geschädigten gegen die HASPA in zweiter Instanz zurück gewiesen. Erstinstanzlich hatten noch die Anleger gewonnen. Das OLG sah weder einen Beratungsfehler noch war es der Ansicht, dass die HASPA ihre Gewinnmarge hätte offen legen müssen (sog. "Kick-Backs" waren nicht gezahlt worden).
Urteile des OLG Hamburg vom 23.04.2010, Az.: 13 U 117/09 und 13 U 118/09
http://justiz.hamburg.de/2222388/pressemeldung-2010-04-23.html
Samstag, 24. April 2010
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Die Kommentarfunktion ist gesperrt