Samstag, 24. April 2010

Lehman-Anleger verlieren vor dem OLG Hamburg

Das OLG HH hat am 23.04.2010 zwei Klagen von Lehman-Geschädigten gegen die HASPA in zweiter Instanz zurück gewiesen. Erstinstanzlich hatten noch die Anleger gewonnen. Das OLG sah weder einen Beratungsfehler  noch war es der Ansicht, dass die HASPA ihre Gewinnmarge hätte offen legen müssen (sog. "Kick-Backs" waren nicht gezahlt worden).

Urteile des OLG Hamburg vom 23.04.2010, Az.: 13 U 117/09 und 13 U 118/09
http://justiz.hamburg.de/2222388/pressemeldung-2010-04-23.html

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