Mittwoch, 28. September 2011

(Unseriöse ??) Rechtsanwälte auf Mandantenfang

Gestern erhielt ich Post von einer Bekannten: einer ihrer Bekannten habe Anwaltspost bekommen - was ich von diesem Schreiben (war beigefügt) halten würde ?

Dieser Bekannte - nennen wir ihn VIP 1 - hatte vor einiger Zeit eine erkleckliche Summe in einen Medienfonds investiert, der leider nicht die erwartete Entwicklung genommen hatte. Damit hatte sich VIP 1 eigentlich schon abgefunden, als er Ende Juli dieses Jahres zum ersten Mal Post von einer Kanzlei erhielt, die sich rühmte, auf diesem Gebiet schon "sensationelle Erfolge" erzielt zu haben. In diesem "Informationsschreiben" wurde auf eine angeblich "sichere" Möglichkeit hingewiesen, das investierte Kapital zurück zu bekommen. VIP 1 wunderte sich zwar, woher die Kanzlei seinen Namen und seine Anschrift kannte, vergass das Ganze aber im Alltagstrubel und dem bevorstehenden Urlaub aber.

Anfang September erhielt VIP 1 wiederum Post (das ist das Schreiben, das mir vorliegt): er werde herzlich eingeladen, an einer kostenlosen Onlineveranstaltung teilzunehmen, in der über "umfassender über Chancen und Risiken sowie Ihre Handlungsmöglichkeiten" informiert werden sollte. Als zusätzlichen Service habe man außerdem jemanden gefunden, der die Anteile für 15 % des Nennwertes erwerben wolle - für diesen Kauf entstünden selbstverstänlich keine weiteren Kosten.

Der Brief endet mit den Worten: "Gern stehen wir Ihnen - was die rechtlichen Möglichkeiten angeht - für eine Erstberatung unter der angegebenen Rufnummer zur Verfügung".

Tja - was halte ich von diesem Brief  ??
Nun, es gibt tatsächlich oft Ansatzpunkte für Schadensersatz bzw. Rückabwicklung bei Medienfonds. Das ist aber immer vom Einzelfall abhängig und niemals "sicher". Aus dem letzten Satz des Schreibens geht ja im übrigen hervor, dass bisher kein Mandatsverhältnis zwischen VIP 1 und jener Kanzlei besteht - es handelt sich also um "Kaltaquise". Unabhängig davon, dass dies Rechtsanwälten nicht erlaubt ist, soweit es sich um konkrete Mandate handelt wie hier, frage ich mich a) woher die Kanzlei die Adressen der Anleger hat und b) ob die Kanzlei mit dem potentiellen Käufer der Anteile "verbandelt" ist - die Logos der beiden weisen doch deutliche Ähnlichkeiten auf.

Eine Erstberatung ist im geschilderten Fall und in vielen anderen Fällen sicherlich sinnvoll. Die (gesetzlich festgelegte) Erstberatungsgebühr in Höhe von Euro 120,00 zzgl MwSt ist sicher gut angelegtes Geld - aber bei dieser Kanzlei.......

7 Kommentare:

  1. Wer mit "sicher" wirbt und dann ggfls. doch verliert, bietet dem Mandanten vielleicht eine "sichere" Regressmöglichkeit. Ich habe das Wort "sicher" eigentlich aus meinem anwaltlichen Wortschatz gestrichen.

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  2. @Fachanwalt-IT
    Sie haben ja Recht - aber nur mit Vermutungen komme ich bei Gericht nicht weiter. Und ehrlich gesagt, fehlt mir zur Verfolgung von Kollegen die Zeit und der Elan......

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  3. @Joeg Hof
    ...damit sind jedenfalls Sie auf der sicheren Seite ;-)

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  4. Es gibt Mehrwertsteuer in Deutschland? ;)

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  5. ....die Kollegin Braun hat natürlich Recht !

    Da hat sich doch der Fehlerteufel eingeschlichen ......

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