Viele kennen das: vom genehmigten Kredit werden ersteinmal bis zu 3,5% Bearbeitungsgebühr abgezogen. Inzwischen haben mehrere Oberlandesgerichte diese Gebühr für unzulässig erklärt. Die Banken begründen die Gebühr u.a. damit, dass sie die Bonität des Kunden überprüfen muessen. Das haben die OLG nicht akzeptiert, da die Bonitätspruefung allein im Interesse der Bank liege.
Jetzt haben einige Banken angekündigt, die Bearbeitungsgebuehr nicht mehr zu erheben. Viel interessanter ist die Frage, ob und vor allem wie lange Kunden diese Gebühr zurückfordern können. Zur ersten Frage: ja! Zur zweiten: das kommt darauf an, wann die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat. Die Meinung der Banken: die Verjährungsfrist beginnt mit Zahlung der Gebühr durch den Kunden. Nach dieser Auffassung wären viele Faelle bereits verjährt. Man kann aber auch auf die vollständige Rückzahlung des Kredites abstellen oder auf die Kenntnis davon, dass die Gebühr unzulässig ist.
Jedenfalls ist zu beachten, dass am 31.12. "Verjährungsstichtag" ist - also sollte mögliche Ansprüche jetzt geprüft werden, damit ggf. verjaehrungsunterbrechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Freitag, 16. Dezember 2011
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