Donnerstag, 8. Dezember 2011

Der AWD, die Provisionen und der Griff in die Trickkiste

Heute morgen ging es durch die Nachrichten: nach Recherchen von NDR Info hat der AWD bei vielen - wenn nicht den meisten - Vermittlungen von Fonds vor dem Börsengang überhöhte Provisionen kassiert, über die die Anleger nicht aufgeklärt wurden.

"Überhöht" heißt in diesem Fall nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mehr als 15 % des jeweiligen Anlagebetrages. Wird diese Grenze überschritten und wird der Anleger darüber nicht aufgeklärt, kann der Anleger Schadensersatz (Rückabwicklung des Fondsgeschäfts und ggf. weiterer Schaden, zB. Zinsausfall) beanspruchen.

Damit die erhöhten Provisionen nicht gleich "auffallen" wurden sie gesplittet: einen Teil erhielt die (weitgehend unbekannte) AWD-Tochter Allgemeine Immobilien, Makler & Service GmbH ( AIMS), die den Vertrieb an die AWD GmbH deligiert hatte. Diese erhielt ebenfalls Provisionen. Betrachtet man die Provisionen der beiden Gesellschaften isoliert, bleiben die Provisionen unter der vom BGH festgelegten 15%-Schwelle. Innerhalb des Konzerns jedoch sind durch diesen "Zaubertrick" deutlich mehr als 15% an Provisionen in der Kasse des AWD gelandet.

Ich glaube nicht, dass die Gerichte dies zu Lasten der Anleger werden durchgehen lassen. Die Rechtsprechung des BGH könnte sonst einfach unterlaufen werden......

Aber Achtung: in vielen Fällen müssen wegen der Verjährungsproblematik noch in diesem Jahr Maßnahmen ergriffen werden, wenn Anleger Schadensersatz geltend machen wollen. Sonst nützten auch Urteile, die zukünftig zugunsten der Anleger ergehen, dem einzelnen nicht, weil sein Anspruch verjährt, d.h. nicht mehr durchsetzbar ist.

Und schon aus Prinzip sollte man dem AWD diese Praxis nicht durchgehen lassen......

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