Medienfonds, insbesondere auch die VIP -Fonds, stehen in letzter Zeit verstärkt im Fokus von Anlegern und Gerichten.
Jetzt hat das Oberlandesgericht München in einem Kapitalanleger-Musterverfahren (Kap 1/07) festgestellt, dass der Prospekt das Medienfonds VIP IV teilweise unrichtig, unvollständig und irreführend ist (zur Presseerklärung des OLG München).
Danke, OLG München: Treffender kann man es meiner Meinung nach nicht ausdrücken......
Die Bank, die UniCredit Bank AG, und die Fondsintitiatorin, die VIP Vermögensberatung München GmbH, haften daher den Anlegern auf Schadensersatz.
Die in dem Musterverfahren aufgeworfenen Fragen sind damit verbindlich für alle in Deutschland bei den Gerichten anhängigen Klagen um den Medienfonds VIP 4 geklärt, soweit sie auf Prospekthaftung gestützt werden. Anleger, die sich an dem Musterverfahren nicht beteiligt haben, können nur mittelbar von dieser Entscheidung profitieren. Bei neuen Verfahren sind die Gerichte nicht an den Musterbescheid gebunden.
Zudem ist die Entscheidung des OLG München nicht rechtskräftig. Es kann davon ausgegangen werden, dass Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt wird.
Donnerstag, 12. Januar 2012
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