Bekannterweise (oder auch nicht ?) sind Banken und "freie" Berater verpflichtet, über die Höhe ihrer erhaltenen Provisionen bei Kapitalanlagen aufzuklären. Wenn der Kunde danach gezielt fragt, gilt das für beide Gruppen. Der BGH hat außerdem in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass Banken dazu sogar verpflichtet sind, wenn der Kunde gar nicht danach fragt (weil ihm gar nicht bewußt ist, dass die Bank Provisionen z.B. von der Fondsgesellschaft erhält). Der BGH hat diese Verpflichtung in mehreren Urteilen für freie Berater jedoch abgelehnt.
Außerdem hat er diese "Privilegierung" auch für solche Unternehmen ausgeweitet, die 100%ige Tochtergesellschaften von Banken sind. Selbst die Tatsache, dass das beratende Unternehmen keine eigenen Beratungsräume außerhalb der der Bank habe, als Teil der "XY-Finanzgruppe auftrete und hauptsächlich Anleger aus dem Kundenstamm der "Mutter-Bank" berate, kümmerte die Richter nicht. Ausschlaggebend sei allein, dass das beratende Unternehmenjuristisch selständig sei und keine eigenen Bankgeschäfte betreibe ( zum Urteil (III ZR 308/11) des BGH: hier )
Ich würde mich nicht wundern, wenn in nächster Zeit solche "banknahen" Beratungsfirmen wie Pilze aus dem Boden spießen....
Freitag, 26. Oktober 2012
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