Donnerstag, 11. Oktober 2012

"Das kleine ABC des Bankrechts" E: Einlagensicherung

Nach dem Zsammenbruch von Lehman Brothers und dem Beginn der Finanzkrise sagte Frau Merkel sinngemäß: "Das Geld der deutschen Sparer ist sicher."

Was könnte sie damit gemeint haben ?

Die meisten Leser dieses dieses Beitrages dürften den Begriff "Einlagensicherung" bereits einmal gehört haben. Unter diesen Begriff versteht man die Verpflichtung, Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern. In Deutschland gibt es  das sog. "Gesetz zur Umsetzung derEG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie (EAG)".

"Einlagen" im Sinne dieses Gesetzes sind vor allem Guthaben auf Sparbüchern, Fest- und Tagesgelder. Nicht umfasst sind z.B. Schuldverschreibungen (Ausnahmen: Namensschuldverschreibungen), also auch Zertifikate (diese Produkte hat Lehman-Brothers vor allem an Privatanleger verkauft).

Aktien und Anteile an Fonds fallen nicht unter den Begriff der "Einlage". Die entsprechenden Papiere / Rechte werden von den Banken nur für den Kunden verwahrt, die Rechte des Kunden daran werden bei einer Insolvenz der Bank also nicht tangiert, jedenfalls nicht dauerhaft.

Es gibt verschiedene Entschädigungseinrichtungen für unterschiedliche Institutsgruppen (private, öffentlich-rechtliche, sonstige). Per gesetzlicher Einlagensicherung sind in Deutschland seit dem 01.01.2011 pro Anleger pro Institut Guthaben bis zu Euro 100.000,00 gesichert und bis zu Euro 20.000,00 aus Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften (allerdings nur 90% davon, effektiv also Euro 18.000,00). Das EAG selbst ist bereits seit 1998 in Kraft, allerdings damals mit deutlich geringeren Beträgen.

Hierbei ist zu beachten, dass diese gesetzliche Einlagensicherung nach dem EAG nur für deutsche Banken gilt und nicht für Banken, die "nur" in Deutschland Geschäft machen. In vielen andeen Ländern gibt es jedoch durchaus vergleichbare Sicherungssysteme.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung nach dem EAG gibt es verschiedene freiwillige "Einlagensicherungsfonds" der Bankenverbände, die in der Regel jedoch erst eingreifen, wenn ein Schutz nach dem EAG nicht gegeben ist.

Sehr informativ hierzu ist die Hompage des Bundesverband Deutscher Banken (http://www.bankenverband.de/service/einlagensicherung ), dort kann auch die Höhe der jeweiligen, sehr unterschiedlichen Einlagensicherung erfragt werden.

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