...gestern fand - wie berichtet - die mündliche Verhandlung vor dem LG Köln in Sachen Schickedanz gegen Sal.Oppenheim u.a. statt.
Meine Überlegungen, wie Frau Schickedanz vortragen und beweisen will, dass sie fehlerhaft, also nicht anlage- und anlegeregerecht, beraten worden ist, hatten nahezu hellseherische Qualitäten: Wie ich aus gut unterrichteten Kreisen gehört habe und es auch der Presse zu entnehmen war, hat das Gericht erhebliche Zweifel an einem Beratungsfehler geäußert - und zwar genau aus den Gründen, die mir auch spontan in den Sinn kamen.
Spannend ist jetzt wohl nur noch die Frage, ob die Gegenseite mit ihrer Widerklage auf Schadensersatz gegen die Quelle-Erbin Erfolg hat.
Auch in 2013 werden wir noch viel Freude an desem Prozess haben.......
Mittwoch, 19. Dezember 2012
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