Medienfonds, insbesondere auch die VIP -Fonds, stehen in letzter Zeit verstärkt im Fokus von Anlegern und Gerichten.
Jetzt hat das Oberlandesgericht München in einem Kapitalanleger-Musterverfahren (Kap 1/07) festgestellt, dass der Prospekt das Medienfonds VIP IV teilweise unrichtig, unvollständig und irreführend ist (zur Presseerklärung des OLG München).
Danke, OLG München: Treffender kann man es meiner Meinung nach nicht ausdrücken......
Die Bank, die UniCredit Bank AG, und die Fondsintitiatorin, die VIP Vermögensberatung München GmbH, haften daher den Anlegern auf Schadensersatz.
Die in dem Musterverfahren aufgeworfenen Fragen sind damit verbindlich für alle in Deutschland bei den Gerichten anhängigen Klagen um den Medienfonds VIP 4 geklärt, soweit sie auf Prospekthaftung gestützt werden. Anleger, die sich an dem Musterverfahren nicht beteiligt haben, können nur mittelbar von dieser Entscheidung profitieren. Bei neuen Verfahren sind die Gerichte nicht an den Musterbescheid gebunden.
Zudem ist die Entscheidung des OLG München nicht rechtskräftig. Es kann davon ausgegangen werden, dass Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt wird.
Donnerstag, 12. Januar 2012
Montag, 9. Januar 2012
Beratung "light" durch Tageszeitung
Als Anwalt ist man ja schon von Berufs wegen an aktuellen Geschehnissen interessiert, eine regionale und eine überregionale Tageszeitung sind also "Pflichtlektüre".
Heute morgen findet sich in der regionalen Tageszeitung ein Artikel mit dem Titel "7 Expertentipps für die Geldanlage". Darin sind auf ca. einer halben Zeitungsseite sieben Tipps für Geldanlagen aufgelistet. Unter anderem findet sich dort auch die Empfehlung zum Kauf von Unternehmensanleihen durch einen Experten von der Berenberg Bank. Explizit wird auf die Unternehmensanleihe einer spanischen Telefongesellschaft hingewiesen, die eine Rendite von 4,7 % bringe. Zum Risiko einer solchen Anlage :"Es drohen Kursschwankungen und im schlimmsten Fall Ausfälle bei Zinsen und Tilgung."
Dieser schlichte Satz stellt das tatsächliche Risiko (Totalausfall des eingesetzten Kapitals) nur höchst unzureichend dar. In dem ganzen Artikel findet sich auch kein Wort darüber, dass bei jeder Geldanlage, egal ob Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Fonds, Unternehmensanleihen, Aktien, Edelmetallen, Rohstoffen, Staatsanleihern oder gar Derivaten eine individuelle Feststellung der Risikobereitschaft und der Anlageziele zu erfolgen hat.
Diese Tageszeitung wird von breiten Bevölkerungsschichten gelesen, auch von solchen, die wenig Erfahrungen in Geldanlagen haben. Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bank abrät, wenn ein Leser zu ihr kommt und sagt, er möchte jetzt die empfohlene Unternehmensanleihe kaufen ? Sicher - die Bank bleibt zur anlage- und anlegergerechten Beratung und Aufklärung verpflichtet.
Aber die regionale Presse, die sich sonst (meist zu Recht) immer vor den Anleger stellt, sollte ein wenig sensibler mit "Anlagetipps" umgehen - sonst kommt irgendjemand ´mal auf die Idee, auch sie in die (Mit-)Haftung zu nehmen......
Heute morgen findet sich in der regionalen Tageszeitung ein Artikel mit dem Titel "7 Expertentipps für die Geldanlage". Darin sind auf ca. einer halben Zeitungsseite sieben Tipps für Geldanlagen aufgelistet. Unter anderem findet sich dort auch die Empfehlung zum Kauf von Unternehmensanleihen durch einen Experten von der Berenberg Bank. Explizit wird auf die Unternehmensanleihe einer spanischen Telefongesellschaft hingewiesen, die eine Rendite von 4,7 % bringe. Zum Risiko einer solchen Anlage :"Es drohen Kursschwankungen und im schlimmsten Fall Ausfälle bei Zinsen und Tilgung."
Dieser schlichte Satz stellt das tatsächliche Risiko (Totalausfall des eingesetzten Kapitals) nur höchst unzureichend dar. In dem ganzen Artikel findet sich auch kein Wort darüber, dass bei jeder Geldanlage, egal ob Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Fonds, Unternehmensanleihen, Aktien, Edelmetallen, Rohstoffen, Staatsanleihern oder gar Derivaten eine individuelle Feststellung der Risikobereitschaft und der Anlageziele zu erfolgen hat.
Diese Tageszeitung wird von breiten Bevölkerungsschichten gelesen, auch von solchen, die wenig Erfahrungen in Geldanlagen haben. Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bank abrät, wenn ein Leser zu ihr kommt und sagt, er möchte jetzt die empfohlene Unternehmensanleihe kaufen ? Sicher - die Bank bleibt zur anlage- und anlegergerechten Beratung und Aufklärung verpflichtet.
Aber die regionale Presse, die sich sonst (meist zu Recht) immer vor den Anleger stellt, sollte ein wenig sensibler mit "Anlagetipps" umgehen - sonst kommt irgendjemand ´mal auf die Idee, auch sie in die (Mit-)Haftung zu nehmen......
Freitag, 6. Januar 2012
Klumpenrisiko als Beratungsfehler
Bekanntlich soll man nie "alle Eier in einen Korb" legen, also nicht den Großteil seinesVermögen in ein Unternehmen oder eine Anlageform stecken.
Nach dieser Devise hatte ein Berater einem Kunden, dessen Vermögen aus Aktienfonds bestand, zum Kauf eine Zertifikats geraten, das 23 % des Vermögens ausmachte. Dieses Zertifikat war ebenfalls an den Aktienmarkt gekoppelt.
Das Landgericht Frankfurt ist in einem Urteil (12.09.2011, Akz 2/21 O44/11) zu der Auffassung gelangt, dass dieses Zerifikat ungeeignet war, die angestrebte und vom Anleger ausdrücklich verlangte Disversifikation des Portfolios zu erreichen. Danach bestand immer noch ein "Klumpenrisiko", da das Zerifikat mehr als 20 % des Depots ausmachte. Als Obergrenze legten die Richter einen Anteil von 10% fest. Sie orientierten sich dabei an § 60 InvestG, wonach bei Investmentfonds kein einzelnes Wertpapier mehr als 10 % des Fondsvermögens ausmachen darf.
Aufgrund dieses Beratungsfehlers erhielt der Anleger Schadensersatz zugesprochen.
Dieses Urteil ist auch für die Anleger interessant, die aus Erlösen von Wertpapierkäufen Gelder in Zertifikate angelegt haben, obwohl sie ihre Eier eingentlich in verschiedene Körbe legen wollten - und dies ihrem Berater auch deutlich gemacht haben.
Nach dieser Devise hatte ein Berater einem Kunden, dessen Vermögen aus Aktienfonds bestand, zum Kauf eine Zertifikats geraten, das 23 % des Vermögens ausmachte. Dieses Zertifikat war ebenfalls an den Aktienmarkt gekoppelt.
Das Landgericht Frankfurt ist in einem Urteil (12.09.2011, Akz 2/21 O44/11) zu der Auffassung gelangt, dass dieses Zerifikat ungeeignet war, die angestrebte und vom Anleger ausdrücklich verlangte Disversifikation des Portfolios zu erreichen. Danach bestand immer noch ein "Klumpenrisiko", da das Zerifikat mehr als 20 % des Depots ausmachte. Als Obergrenze legten die Richter einen Anteil von 10% fest. Sie orientierten sich dabei an § 60 InvestG, wonach bei Investmentfonds kein einzelnes Wertpapier mehr als 10 % des Fondsvermögens ausmachen darf.
Aufgrund dieses Beratungsfehlers erhielt der Anleger Schadensersatz zugesprochen.
Dieses Urteil ist auch für die Anleger interessant, die aus Erlösen von Wertpapierkäufen Gelder in Zertifikate angelegt haben, obwohl sie ihre Eier eingentlich in verschiedene Körbe legen wollten - und dies ihrem Berater auch deutlich gemacht haben.
Mittwoch, 4. Januar 2012
FSE Platinum AG - was sollen Anleger tun ?
Anleger sind seit einiger Zeit auf der Suche nach angemessener Rendite. In Norddeutschland schienen sie bei der FSE Platinum AG fündig geworden zu sein, die nach eigenen Angaben in Immobilien investieren und so mit dem Geld von rd. 400 Anlegern Renditen erwirtschaften wollte.
Die FSE Platinum AG ist insolvent, Einlagen von ca. 9,5 Miollionen Euro sind verschwunden. Wo diese Gelder sind, wird zur Zeit vom Insolvenzverwalter und von der Staatsanwaltschaft ermittelt.
Was kann der Anleger - meist Kleinanleger - tun, der Geld bei der FSE Platinum AG angelegt hat ? Zunächst sollte er seine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Falls Gelder gefunden werden, werden diese im Insolvenzverfahren an die Gläubiger "verteilt" - aber nur an die Gläubiger, die ihre Forderungen auch rechtzeitig angemeldet haben.
Da die FSE Platinum AG auch durch Vermittler Gelder eingesammelt hat, wäre ggf. auch an Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Vermittler zu denken. Hier muss selbstverständlich sorgfältig geprüft werden, welche Angaben der Vermittler hinsichtlich Sicherheit der Geldanlage etc. gemacht hat.
Eines aber ist sicher: Nichts zu tun ist die schlechteste Alternative....
Die FSE Platinum AG ist insolvent, Einlagen von ca. 9,5 Miollionen Euro sind verschwunden. Wo diese Gelder sind, wird zur Zeit vom Insolvenzverwalter und von der Staatsanwaltschaft ermittelt.
Was kann der Anleger - meist Kleinanleger - tun, der Geld bei der FSE Platinum AG angelegt hat ? Zunächst sollte er seine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Falls Gelder gefunden werden, werden diese im Insolvenzverfahren an die Gläubiger "verteilt" - aber nur an die Gläubiger, die ihre Forderungen auch rechtzeitig angemeldet haben.
Da die FSE Platinum AG auch durch Vermittler Gelder eingesammelt hat, wäre ggf. auch an Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Vermittler zu denken. Hier muss selbstverständlich sorgfältig geprüft werden, welche Angaben der Vermittler hinsichtlich Sicherheit der Geldanlage etc. gemacht hat.
Eines aber ist sicher: Nichts zu tun ist die schlechteste Alternative....
Montag, 2. Januar 2012
Gemeinsame Presseerklärung
Umfangreicher SpinOff bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte
Zum 31.12.2011 haben sich sieben langjährige Gesellschafter aus der überörtlichen Kanzlei Brennecke & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Karlsruhe herausgelöst.
Die neu entstandenen Gesellschaften, die im losen Verbund weiter kooperieren, konzentrieren sich jeweils auf die Kernkompetenzen ihrer Inhaber:
HÜBNER Kanzlei für Lösungen arbeitet unter der Inhaberin Rechtsanwältin Cornelia Hübner, Fachanwältin für Gesellschaftsrecht und Bankrecht, weiter vorwiegend im Bereich des Unternehmenskaufs und der Sanierung.
Die Rechtsanwälte Peter Hesse und Martin Kull verbinden sich zur Partnerschaftsgesellschaft khp Kull, Hesse und Partner, mit dem Schwerpunkt Immobilienwirtschaft.
Frau Rechtsanwältin Anja Uelhoff, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, sitzt mit ihrer Kapitalanlagerechtskanzlei zukünftig am Hamburger Jungfernstieg.
Pressekontakt in den 3 SpinOffs:
HÜBNER Kanzlei für Lösungen, Karlsruhe
Frau Rechtsanwältin Cornelia Hübner
Auer Straße 1, 76227 Karlsruhe
Telefon: 0721 79 0808-18, 0179 50 77 838, Huebner@huebnerrecht.de
khp Kull, Hesse und Partner, Potsdam und Baden-Baden
Herr Rechtsanwalt Martin Kull
Gernsbacher Straße 23, 76530 Baden-Baden
Telefon: 07221 / 9966080, 0173 179 1676, kull@khp-rechtsanwaelte.de
Herr Rechtsanwalt Peter Hesse
Bertinistr. 12-13, 14469 Potsdam
Telefon: 0331 6203030, 0160 96877933, hesse@khp-rechtsanwaelte.de
Kanzlei Uelhoff, Hamburg
Frau Rechtsanwältin Anja Uelhoff,
Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg,
Telefon: 040 / 353543, 0176 18781244, Kontakt@KanzleiUelhoff.de
Zum 31.12.2011 haben sich sieben langjährige Gesellschafter aus der überörtlichen Kanzlei Brennecke & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Karlsruhe herausgelöst.
Die neu entstandenen Gesellschaften, die im losen Verbund weiter kooperieren, konzentrieren sich jeweils auf die Kernkompetenzen ihrer Inhaber:
HÜBNER Kanzlei für Lösungen arbeitet unter der Inhaberin Rechtsanwältin Cornelia Hübner, Fachanwältin für Gesellschaftsrecht und Bankrecht, weiter vorwiegend im Bereich des Unternehmenskaufs und der Sanierung.
Die Rechtsanwälte Peter Hesse und Martin Kull verbinden sich zur Partnerschaftsgesellschaft khp Kull, Hesse und Partner, mit dem Schwerpunkt Immobilienwirtschaft.
Frau Rechtsanwältin Anja Uelhoff, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, sitzt mit ihrer Kapitalanlagerechtskanzlei zukünftig am Hamburger Jungfernstieg.
Pressekontakt in den 3 SpinOffs:
HÜBNER Kanzlei für Lösungen, Karlsruhe
Frau Rechtsanwältin Cornelia Hübner
Auer Straße 1, 76227 Karlsruhe
Telefon: 0721 79 0808-18, 0179 50 77 838, Huebner@huebnerrecht.de
khp Kull, Hesse und Partner, Potsdam und Baden-Baden
Herr Rechtsanwalt Martin Kull
Gernsbacher Straße 23, 76530 Baden-Baden
Telefon: 07221 / 9966080, 0173 179 1676, kull@khp-rechtsanwaelte.de
Herr Rechtsanwalt Peter Hesse
Bertinistr. 12-13, 14469 Potsdam
Telefon: 0331 6203030, 0160 96877933, hesse@khp-rechtsanwaelte.de
Kanzlei Uelhoff, Hamburg
Frau Rechtsanwältin Anja Uelhoff,
Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg,
Telefon: 040 / 353543, 0176 18781244, Kontakt@KanzleiUelhoff.de
Mittwoch, 28. Dezember 2011
Alles auf "Anfang" - Neue Kanzlei in 2012
Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende zu und es ist eine Binsenweisheit, dass jedes Ende auch einen neuen Anfang bedeutet. Für mich hält das Jahr 2012 allerdings tatsächlich eine beträchtliche Neuerung bereit:
Ich scheide mit dem 31.12.2011 aus der Kanzlei Brennecke & Partner aus und betreibe (wieder) meine eigene Kanzlei. Die Gründe dafür sind zu vielschichtig, um sie in diesem Blog zu erläutern und gehören auch - zumindest teilweise - nicht in die Öffentlichkeit.
Ich freue mich darauf, meine Arbeitsweise und mein Arbeitsumfeld wieder mehr auf die mir richtig erscheinende Weise beeinflussen zu können.
Meine Mandanten finden mich zukünftig in schönen & geschichtsträchtigen Räumen im "Streit´s Haus" (einige Impressionen) am Jungfernstieg, im Herzen von Hamburg. Ich bin überzeugt, dass sich meine Mandanten hier wohlfühlen werden, auch wenn die Qualität der anwaltlichen Arbeit unabhängig von den Räumlichkeiten ist (oder doch sein sollte).....
Ich werde auch im Jahr 2012 versuchen, meinen Lesern mit diesem Blog Interessantes über den "Sinn und Wahnsinn der Juristerei" näher zu bringen und möchte mich bei dieser Gelegenheit für fast 23.000 Aufrufe aus aller Welt in rd. 20 Monaten bedanken, wobei die Zugriffszahlen im letzten Jahr stark gestiegen sind. Zu wissen, dass meine Beiträge auch gelesen werden, motiviert mich natürlich sehr.
Für heute wünsche ich allen meinen Lesern und denen, die es (hoffentlich) noch werden, einen erfolgreichen und vor allem gesunden Start in das Jahr 2012 - ich bin sehr gespannt, was es uns allen bringen wird !
Ich scheide mit dem 31.12.2011 aus der Kanzlei Brennecke & Partner aus und betreibe (wieder) meine eigene Kanzlei. Die Gründe dafür sind zu vielschichtig, um sie in diesem Blog zu erläutern und gehören auch - zumindest teilweise - nicht in die Öffentlichkeit.
Ich freue mich darauf, meine Arbeitsweise und mein Arbeitsumfeld wieder mehr auf die mir richtig erscheinende Weise beeinflussen zu können.
Meine Mandanten finden mich zukünftig in schönen & geschichtsträchtigen Räumen im "Streit´s Haus" (einige Impressionen) am Jungfernstieg, im Herzen von Hamburg. Ich bin überzeugt, dass sich meine Mandanten hier wohlfühlen werden, auch wenn die Qualität der anwaltlichen Arbeit unabhängig von den Räumlichkeiten ist (oder doch sein sollte).....
Ich werde auch im Jahr 2012 versuchen, meinen Lesern mit diesem Blog Interessantes über den "Sinn und Wahnsinn der Juristerei" näher zu bringen und möchte mich bei dieser Gelegenheit für fast 23.000 Aufrufe aus aller Welt in rd. 20 Monaten bedanken, wobei die Zugriffszahlen im letzten Jahr stark gestiegen sind. Zu wissen, dass meine Beiträge auch gelesen werden, motiviert mich natürlich sehr.
Für heute wünsche ich allen meinen Lesern und denen, die es (hoffentlich) noch werden, einen erfolgreichen und vor allem gesunden Start in das Jahr 2012 - ich bin sehr gespannt, was es uns allen bringen wird !
Freitag, 16. Dezember 2011
Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig
Viele kennen das: vom genehmigten Kredit werden ersteinmal bis zu 3,5% Bearbeitungsgebühr abgezogen. Inzwischen haben mehrere Oberlandesgerichte diese Gebühr für unzulässig erklärt. Die Banken begründen die Gebühr u.a. damit, dass sie die Bonität des Kunden überprüfen muessen. Das haben die OLG nicht akzeptiert, da die Bonitätspruefung allein im Interesse der Bank liege.
Jetzt haben einige Banken angekündigt, die Bearbeitungsgebuehr nicht mehr zu erheben. Viel interessanter ist die Frage, ob und vor allem wie lange Kunden diese Gebühr zurückfordern können. Zur ersten Frage: ja! Zur zweiten: das kommt darauf an, wann die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat. Die Meinung der Banken: die Verjährungsfrist beginnt mit Zahlung der Gebühr durch den Kunden. Nach dieser Auffassung wären viele Faelle bereits verjährt. Man kann aber auch auf die vollständige Rückzahlung des Kredites abstellen oder auf die Kenntnis davon, dass die Gebühr unzulässig ist.
Jedenfalls ist zu beachten, dass am 31.12. "Verjährungsstichtag" ist - also sollte mögliche Ansprüche jetzt geprüft werden, damit ggf. verjaehrungsunterbrechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
Jetzt haben einige Banken angekündigt, die Bearbeitungsgebuehr nicht mehr zu erheben. Viel interessanter ist die Frage, ob und vor allem wie lange Kunden diese Gebühr zurückfordern können. Zur ersten Frage: ja! Zur zweiten: das kommt darauf an, wann die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat. Die Meinung der Banken: die Verjährungsfrist beginnt mit Zahlung der Gebühr durch den Kunden. Nach dieser Auffassung wären viele Faelle bereits verjährt. Man kann aber auch auf die vollständige Rückzahlung des Kredites abstellen oder auf die Kenntnis davon, dass die Gebühr unzulässig ist.
Jedenfalls ist zu beachten, dass am 31.12. "Verjährungsstichtag" ist - also sollte mögliche Ansprüche jetzt geprüft werden, damit ggf. verjaehrungsunterbrechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
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