Donnerstag, 29. April 2010

Hermine Granger

Gestern war ein Mandant bei mir, der aus seinem noch laufenden Leasingvertrag heraus unbedingt das Kfz von der Leasinggesellschaft kaufen wollte. Die Leasinggesellschaft hat ihm einen Preis genannt, Mandant hat den Auflösungs- und Kaufvertrag unterschrieben und den geforderten Preis gezahlt. Zwei Monate später ist ihm aufgefallen, dass er insgesamt mehr bezahlt hat, als die noch "ausstehenden" Leasingraten plus Restwert. Jetzt will er den zuviel bezahlten Betrag zurüc, das Kfz ist schon weiter veräußert.....

Da der gute alte Grundsatz gilt "pacta sunt servanda", muss ich wohl zaubern - dabei heiße ich nicht Hermine....

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