....mahlen mitunter sehr langsam!
Immobilienfonds - geschlossene und offene - kämpfen zur Zeit mit einigen Schwierigkeiten. Viele haben die Rücknahme der Anteile ausgesetzt, mindestens drei der "großen" werden liquidiert.
Viele Anleger haben Geld verloren. Jeder Fall ist anders und daher ist es verständlich, dass eine Bank Zeit braucht, um den Sachverhalt zu überprüfen, wenn im Zusammenhang mit Immobilienfonds Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung geltend gemacht wurden.
Manchmal habe ich allerdings schon den Eindruck, dass lange Bearbeitungszeiten System haben:
Ich habe für eine Mandantin am 15.11.2010 Ansprüche bei der Commerzbank AG geltend gemacht. Gut einen Monat später erhielt ich eine Eingangsbestätigung in der stand, man bemühe sich um eine Prüfung und bitte um etwas Geduld. Mitte Januar und Anfang Februar habe ich an die Stellungnahme erinnert - NICHTS.
Nach drei Monaten gibt es also immer noch keine Stellungnahme. Meine Mandantin ist 82 Jahre alt - ein Schelm, der Böses dabei denkt !!!
Samstag, 19. Februar 2011
Dienstag, 8. Februar 2011
Die Deutsche Bank, der Swap und die "neue Finanzkrise".....
Heute fand eine Verhandlung vor dem BGH statt, in der es darum ging, ob die Deutsche Bank einem Unternehmen zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil es ihm einen Spread-Ladder-Swap verkauft hat. Bei diesem Produkt wettet der Anleger auf die Differenz zwischen der Entwicklung der langfristigen und der kurzfristigen Zinsen.
Als der vorsitzende Richter des Senates recht deutliche Worte fand, zu welchem Urteil der Senat neigt, erklärte der Anwalt der Deutsche Bank AG, dass das Gericht bei einer Verurteilung der Bank eine zweite Finanzkrise auslöse, da dann auf die Banken erhebliche Schadensersatzansprüche zukämen.
Nun kann man sicherlich darüber diskutieren, ob Banken verpflichtet sind, bei ihren Geschäften ihre Gewinnspannen offen zu legen. Worüber man m.E. aber nicht diskutieren kann, ist die Tatsache, dass diese Produkte so konstruiert sind, dass der Anleger nahezu "verlieren" MUSS und nahezu keine Chance hat, dies bei Abschluss des Vertrages zu erkennen und sein Risiko zutreffend einzuschätzen.
Die "Drohung" der Deutschen Bank, der BGH würde eine neue Finanzkrise auslösen, zeugt dagegen von einer unglaublichen Arroganz - zumal wenn man bedenkt, welche immensen Summen die Banken (und nicht nur die Deutsche Bank) mit Swaps verdient haben.
Ich weiß nicht, wie der BGH entscheiden wird, aber ich bin sicher - er lässt sich von dieser Arroganz nicht beeinflussen !
Als der vorsitzende Richter des Senates recht deutliche Worte fand, zu welchem Urteil der Senat neigt, erklärte der Anwalt der Deutsche Bank AG, dass das Gericht bei einer Verurteilung der Bank eine zweite Finanzkrise auslöse, da dann auf die Banken erhebliche Schadensersatzansprüche zukämen.
Nun kann man sicherlich darüber diskutieren, ob Banken verpflichtet sind, bei ihren Geschäften ihre Gewinnspannen offen zu legen. Worüber man m.E. aber nicht diskutieren kann, ist die Tatsache, dass diese Produkte so konstruiert sind, dass der Anleger nahezu "verlieren" MUSS und nahezu keine Chance hat, dies bei Abschluss des Vertrages zu erkennen und sein Risiko zutreffend einzuschätzen.
Die "Drohung" der Deutschen Bank, der BGH würde eine neue Finanzkrise auslösen, zeugt dagegen von einer unglaublichen Arroganz - zumal wenn man bedenkt, welche immensen Summen die Banken (und nicht nur die Deutsche Bank) mit Swaps verdient haben.
Ich weiß nicht, wie der BGH entscheiden wird, aber ich bin sicher - er lässt sich von dieser Arroganz nicht beeinflussen !
Donnerstag, 6. Januar 2011
Das tut doch ´mal gut.....
Ich bekomme viele meiner Mandate auf Empfehlung. Das freut mich natürlich, weil der Empfehlende offensichtlich der Meinung ist, er könne seinen "guten Namen" für mich riskieren.
In einer Sache bekam ich jetzt (zusätzlich) folgende Mail:
"Hallo Frau Uelhoff,
ich habe ein tolles Feedback zu Ihrer Person bekommen. Frau X war mit der Beratung sehr zufrieden, allerdings ist sie noch unschlüssig, ob sie den Weg gehen wird. Es schreckt natürlich ab wenn man/Frau berichtet bekommt, dass es auch in die zweite Instanz gehen könnte - ich nenne das GUTE BERATUNG. Da sollte sich die Y-Bank mal eine Scheibe von abschneiden :-)
Wie auch immer - vielen Dank "
Ich mache meinen Job ja meistens gern - an solchen Tagen aber besonders !
In einer Sache bekam ich jetzt (zusätzlich) folgende Mail:
"Hallo Frau Uelhoff,
ich habe ein tolles Feedback zu Ihrer Person bekommen. Frau X war mit der Beratung sehr zufrieden, allerdings ist sie noch unschlüssig, ob sie den Weg gehen wird. Es schreckt natürlich ab wenn man/Frau berichtet bekommt, dass es auch in die zweite Instanz gehen könnte - ich nenne das GUTE BERATUNG. Da sollte sich die Y-Bank mal eine Scheibe von abschneiden :-)
Wie auch immer - vielen Dank "
Ich mache meinen Job ja meistens gern - an solchen Tagen aber besonders !
Montag, 27. Dezember 2010
REITs - was sind denn das für Tierchen ?
Schon die "Fantastischen Vier" rappten vor einigen Jahren über den Wahnsinn an Abkürzungen. Gut, dass von den vier Jungs keiner Jura studiert hat......
Heute stieß ich in einem Fachartikel über offene Immobilienfonds, die jetzt "geschlossen" wurden (DEGI EUROPA von Aberdeeen, US-GRUNDINVEST von KanAM und P2 VALUE von Morgan Stanley) auf die Abkürzung "REIT" und lernte, dass es sich dabei um einen "Real Estate Investment Trust" handelt.
REITs sind Zwitter aus Immobilienfonds und Immobilien-Aktiengesellschaften. Anders als Fonds können Anteile nicht direkt an die ausgebende Fondsgesellschaft zurück gegeben werden (so denn die Rückgabe nicht - wie momentan bei vielen Fonds - ausgesetzt ist), sondern werden ausschließlich an der Börse gehandelt. Der Kurs - und damit der Wert der Anteile - wird damit allein von Angebot und Nachfrage an den Börsen bestimmt und nur mittelbar durch die hinter der Gesellschaft stehenden Immobilien.
In den Niederlanden und Australien hat man in den 90ger-Jahren krisengeschüttelte Immobilienfonds zwangsweise in REITs umgewandelt, die heute teilweise mit großen Gewinnen (für die Anleger: Dividenden) arbeiten. Aktuell hat Spanien den offenen Immobilienfonds die Möglichkeit eröffnet, sich in REITs umzuwandeln.
In Deutschland gibt es seit 2007 die Möglichkeit, REITs aufzulegen. Eine Umwandlung vom Fonds in einen REIT ist aber bisher nicht vorgesehen. Es ist lediglich geplant, Anlegern in offenen Fonds per Gesetz bestimmte Mindesthaltefristen vorzugeben, um den Fonds die Liquidität zu erhalten.
Sicher wäre die Umwandlung vom Fonds in einen REIT nicht das Allheilmittel für sämtliche offenen Fonds, die sich zur Zeit in der Krise befinden. Es widerspräche wohl auch dem deutschen Verständnis von "Finanzmarktlenkung", wenn die Fonds per legem in REITs umgewandelt werden würden. Aber warum nicht zumindest die Möglichkeit schaffen und den angeschlagenen Fonds (und den Anlegern) nicht eine Alternative zur Abwicklung geben ?
Auch in der Tierwelt gibt es viele Strategien, um nicht von den Feinden gefressen zu werden .......
Heute stieß ich in einem Fachartikel über offene Immobilienfonds, die jetzt "geschlossen" wurden (DEGI EUROPA von Aberdeeen, US-GRUNDINVEST von KanAM und P2 VALUE von Morgan Stanley) auf die Abkürzung "REIT" und lernte, dass es sich dabei um einen "Real Estate Investment Trust" handelt.
REITs sind Zwitter aus Immobilienfonds und Immobilien-Aktiengesellschaften. Anders als Fonds können Anteile nicht direkt an die ausgebende Fondsgesellschaft zurück gegeben werden (so denn die Rückgabe nicht - wie momentan bei vielen Fonds - ausgesetzt ist), sondern werden ausschließlich an der Börse gehandelt. Der Kurs - und damit der Wert der Anteile - wird damit allein von Angebot und Nachfrage an den Börsen bestimmt und nur mittelbar durch die hinter der Gesellschaft stehenden Immobilien.
In den Niederlanden und Australien hat man in den 90ger-Jahren krisengeschüttelte Immobilienfonds zwangsweise in REITs umgewandelt, die heute teilweise mit großen Gewinnen (für die Anleger: Dividenden) arbeiten. Aktuell hat Spanien den offenen Immobilienfonds die Möglichkeit eröffnet, sich in REITs umzuwandeln.
In Deutschland gibt es seit 2007 die Möglichkeit, REITs aufzulegen. Eine Umwandlung vom Fonds in einen REIT ist aber bisher nicht vorgesehen. Es ist lediglich geplant, Anlegern in offenen Fonds per Gesetz bestimmte Mindesthaltefristen vorzugeben, um den Fonds die Liquidität zu erhalten.
Sicher wäre die Umwandlung vom Fonds in einen REIT nicht das Allheilmittel für sämtliche offenen Fonds, die sich zur Zeit in der Krise befinden. Es widerspräche wohl auch dem deutschen Verständnis von "Finanzmarktlenkung", wenn die Fonds per legem in REITs umgewandelt werden würden. Aber warum nicht zumindest die Möglichkeit schaffen und den angeschlagenen Fonds (und den Anlegern) nicht eine Alternative zur Abwicklung geben ?
Auch in der Tierwelt gibt es viele Strategien, um nicht von den Feinden gefressen zu werden .......
Dienstag, 14. Dezember 2010
Klassisches zum Dienstag
Heute flatterte mir eine Klage auf den Tisch, deren Verfasser offensichtlich noch nicht allzulange Klageschriften verfasst. Woher ich das weiß ? Nun, die Klage ist aufgebaut wie eine Klausur im "kleinen BGB-Schein": lauter Paragraphen, abgehakt nach Checkliste,aber keine Beweisangebote, die den Sachverhalt, also die dem Fall zugrunde liegenden Tatsachen betreffen.
Da hat wohl jemand im Referendariat nicht aufgepasst, denn dort bekam ich in der Anwaltsstation beigebracht: "iura novit curia" - das Gericht kennt das Recht, also die Paragraphen und die höchstrichtliche Rechtsprechung, man muss nur die Tatsachen vortragen, die die Anwendung des entsprechenden Rechts möglich machen.
Ich muss allerdings zugeben, dass auch erfahrenere Kollegen und Kolleginnen diesen Grundsatz nicht vollständig verinnerlicht haben.......
Da hat wohl jemand im Referendariat nicht aufgepasst, denn dort bekam ich in der Anwaltsstation beigebracht: "iura novit curia" - das Gericht kennt das Recht, also die Paragraphen und die höchstrichtliche Rechtsprechung, man muss nur die Tatsachen vortragen, die die Anwendung des entsprechenden Rechts möglich machen.
Ich muss allerdings zugeben, dass auch erfahrenere Kollegen und Kolleginnen diesen Grundsatz nicht vollständig verinnerlicht haben.......
Dienstag, 7. Dezember 2010
..da staunt die Fachfrau......
In unserer Prozessordnung gilt grundsätzlich das Prinzip: wer den Prozess verliert, zahlt die Kosten. Dazu beantragt der "Gewinner" einen sogenannten Kostenfestsetzungsbeschluss bei dem Gericht, bei dem der Prozess geführt wurde. Die Gegenseite erhält den Antrag zur Kenntnis und mit der Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen und auf Fehler hinzuweisen.
So weit, so gut.
Auch ich habe vor kurzem einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt, der wie beantragt erging. Gegnerin im Prozess war eine Sparkasse in Norddeutschland. Die gegnerischen Kollegen griffen diesen Beschluss mit Rechtsmittel an, sie ließen sich über 3 (!) Seiten darüber aus, dass der Streitwert, nach dem die Gebühren festgesetzt werden, um Euro 100,00 zu hoch sei. Er betrage nicht Euro 23.348,20, sondern nur Euro 23.247,63.
Die mir gesetzte Stellungnahmefrist habe ich nicht genutzt - und ich werde auch den abändernden Streitwertbeschluss, den die Kollegen erhalten haben, nicht angreifen: bei einem Streitwert zwischen Euro 22.000,00 und Euro 24.999,99 ändert sich weder hinsichtlich der Gerichtskosten noch der hinsichtlich Anwaltskosten etwas an der Höhe !
Bleibt nur die Frage: ist die Sparkasse einfach nur sauer, dass sie den Prozess verloren hat und will mich jetzt ärgern - oder wollen die gegnerischen Kollegen, die mit Sicherheit auf Stundenbasis abrechnen (wie ich übrigens in diesem Fall auch), wenn schon nicht ihre Reputation, dann wenigstens ihren Umsatz erhöhen ????
So weit, so gut.
Auch ich habe vor kurzem einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt, der wie beantragt erging. Gegnerin im Prozess war eine Sparkasse in Norddeutschland. Die gegnerischen Kollegen griffen diesen Beschluss mit Rechtsmittel an, sie ließen sich über 3 (!) Seiten darüber aus, dass der Streitwert, nach dem die Gebühren festgesetzt werden, um Euro 100,00 zu hoch sei. Er betrage nicht Euro 23.348,20, sondern nur Euro 23.247,63.
Die mir gesetzte Stellungnahmefrist habe ich nicht genutzt - und ich werde auch den abändernden Streitwertbeschluss, den die Kollegen erhalten haben, nicht angreifen: bei einem Streitwert zwischen Euro 22.000,00 und Euro 24.999,99 ändert sich weder hinsichtlich der Gerichtskosten noch der hinsichtlich Anwaltskosten etwas an der Höhe !
Bleibt nur die Frage: ist die Sparkasse einfach nur sauer, dass sie den Prozess verloren hat und will mich jetzt ärgern - oder wollen die gegnerischen Kollegen, die mit Sicherheit auf Stundenbasis abrechnen (wie ich übrigens in diesem Fall auch), wenn schon nicht ihre Reputation, dann wenigstens ihren Umsatz erhöhen ????
Mittwoch, 24. November 2010
Unverschämtheit !
Fluchen gehört nicht zu meinen täglichen Übungen (ich bemühe mich ja schließlich, eine "Dame" zu sein) - aber heute musste es einmal sein:
Ich klage gegen einen ehemaligen Mandanten mein Honorar ein. Ich tue das nicht gern, aber es geht a) um ´s Prinzip und b) um den Gegenwert von mehreren Paaren "Louboutin".......
Gegen den Vollstreckungsbescheid wurde am letzten Tag der Frist ohne Begründung Einspruch eingelegt. Das bedeutete für mich: weitere Gerichtskosten zu zahlen und eine ordentliche Klagebegründung zu schreiben (schon dabei habe ich - ganz leise - geflucht). Das Amtsgericht, in der tiefsten sächsischen Provinz, beraumt Termin zur mündlichen Verhandlung an. Ich hatte nicht so die richtige Lust, da hinunter zu düsen, und habe deshalb in Untervollmacht einen Kollegen geschickt.
Der geneigte Leser ahnt, was jetzt kommt: der Ex-Mandant ist zum Termin nicht erschienen. Zwar halte ich jetzt ein sog. zweites Versäumnisurteil in den Händen - aber was für ein Aufwand an Zeit und Geld, obwohl der Ex-Mandant in der Sache wohl nichts gegen den Honoraranspruch vorbringen kann !
Wahrscheinlich werde ich am Ende noch nicht einmal erfolgreich vollstrecken können.......
Ich klage gegen einen ehemaligen Mandanten mein Honorar ein. Ich tue das nicht gern, aber es geht a) um ´s Prinzip und b) um den Gegenwert von mehreren Paaren "Louboutin".......
Gegen den Vollstreckungsbescheid wurde am letzten Tag der Frist ohne Begründung Einspruch eingelegt. Das bedeutete für mich: weitere Gerichtskosten zu zahlen und eine ordentliche Klagebegründung zu schreiben (schon dabei habe ich - ganz leise - geflucht). Das Amtsgericht, in der tiefsten sächsischen Provinz, beraumt Termin zur mündlichen Verhandlung an. Ich hatte nicht so die richtige Lust, da hinunter zu düsen, und habe deshalb in Untervollmacht einen Kollegen geschickt.
Der geneigte Leser ahnt, was jetzt kommt: der Ex-Mandant ist zum Termin nicht erschienen. Zwar halte ich jetzt ein sog. zweites Versäumnisurteil in den Händen - aber was für ein Aufwand an Zeit und Geld, obwohl der Ex-Mandant in der Sache wohl nichts gegen den Honoraranspruch vorbringen kann !
Wahrscheinlich werde ich am Ende noch nicht einmal erfolgreich vollstrecken können.......
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