Schon die "Fantastischen Vier" rappten vor einigen Jahren über den Wahnsinn an Abkürzungen. Gut, dass von den vier Jungs keiner Jura studiert hat......
Heute stieß ich in einem Fachartikel über offene Immobilienfonds, die jetzt "geschlossen" wurden (DEGI EUROPA von Aberdeeen, US-GRUNDINVEST von KanAM und P2 VALUE von Morgan Stanley) auf die Abkürzung "REIT" und lernte, dass es sich dabei um einen "Real Estate Investment Trust" handelt.
REITs sind Zwitter aus Immobilienfonds und Immobilien-Aktiengesellschaften. Anders als Fonds können Anteile nicht direkt an die ausgebende Fondsgesellschaft zurück gegeben werden (so denn die Rückgabe nicht - wie momentan bei vielen Fonds - ausgesetzt ist), sondern werden ausschließlich an der Börse gehandelt. Der Kurs - und damit der Wert der Anteile - wird damit allein von Angebot und Nachfrage an den Börsen bestimmt und nur mittelbar durch die hinter der Gesellschaft stehenden Immobilien.
In den Niederlanden und Australien hat man in den 90ger-Jahren krisengeschüttelte Immobilienfonds zwangsweise in REITs umgewandelt, die heute teilweise mit großen Gewinnen (für die Anleger: Dividenden) arbeiten. Aktuell hat Spanien den offenen Immobilienfonds die Möglichkeit eröffnet, sich in REITs umzuwandeln.
In Deutschland gibt es seit 2007 die Möglichkeit, REITs aufzulegen. Eine Umwandlung vom Fonds in einen REIT ist aber bisher nicht vorgesehen. Es ist lediglich geplant, Anlegern in offenen Fonds per Gesetz bestimmte Mindesthaltefristen vorzugeben, um den Fonds die Liquidität zu erhalten.
Sicher wäre die Umwandlung vom Fonds in einen REIT nicht das Allheilmittel für sämtliche offenen Fonds, die sich zur Zeit in der Krise befinden. Es widerspräche wohl auch dem deutschen Verständnis von "Finanzmarktlenkung", wenn die Fonds per legem in REITs umgewandelt werden würden. Aber warum nicht zumindest die Möglichkeit schaffen und den angeschlagenen Fonds (und den Anlegern) nicht eine Alternative zur Abwicklung geben ?
Auch in der Tierwelt gibt es viele Strategien, um nicht von den Feinden gefressen zu werden .......
Montag, 27. Dezember 2010
Dienstag, 14. Dezember 2010
Klassisches zum Dienstag
Heute flatterte mir eine Klage auf den Tisch, deren Verfasser offensichtlich noch nicht allzulange Klageschriften verfasst. Woher ich das weiß ? Nun, die Klage ist aufgebaut wie eine Klausur im "kleinen BGB-Schein": lauter Paragraphen, abgehakt nach Checkliste,aber keine Beweisangebote, die den Sachverhalt, also die dem Fall zugrunde liegenden Tatsachen betreffen.
Da hat wohl jemand im Referendariat nicht aufgepasst, denn dort bekam ich in der Anwaltsstation beigebracht: "iura novit curia" - das Gericht kennt das Recht, also die Paragraphen und die höchstrichtliche Rechtsprechung, man muss nur die Tatsachen vortragen, die die Anwendung des entsprechenden Rechts möglich machen.
Ich muss allerdings zugeben, dass auch erfahrenere Kollegen und Kolleginnen diesen Grundsatz nicht vollständig verinnerlicht haben.......
Da hat wohl jemand im Referendariat nicht aufgepasst, denn dort bekam ich in der Anwaltsstation beigebracht: "iura novit curia" - das Gericht kennt das Recht, also die Paragraphen und die höchstrichtliche Rechtsprechung, man muss nur die Tatsachen vortragen, die die Anwendung des entsprechenden Rechts möglich machen.
Ich muss allerdings zugeben, dass auch erfahrenere Kollegen und Kolleginnen diesen Grundsatz nicht vollständig verinnerlicht haben.......
Dienstag, 7. Dezember 2010
..da staunt die Fachfrau......
In unserer Prozessordnung gilt grundsätzlich das Prinzip: wer den Prozess verliert, zahlt die Kosten. Dazu beantragt der "Gewinner" einen sogenannten Kostenfestsetzungsbeschluss bei dem Gericht, bei dem der Prozess geführt wurde. Die Gegenseite erhält den Antrag zur Kenntnis und mit der Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen und auf Fehler hinzuweisen.
So weit, so gut.
Auch ich habe vor kurzem einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt, der wie beantragt erging. Gegnerin im Prozess war eine Sparkasse in Norddeutschland. Die gegnerischen Kollegen griffen diesen Beschluss mit Rechtsmittel an, sie ließen sich über 3 (!) Seiten darüber aus, dass der Streitwert, nach dem die Gebühren festgesetzt werden, um Euro 100,00 zu hoch sei. Er betrage nicht Euro 23.348,20, sondern nur Euro 23.247,63.
Die mir gesetzte Stellungnahmefrist habe ich nicht genutzt - und ich werde auch den abändernden Streitwertbeschluss, den die Kollegen erhalten haben, nicht angreifen: bei einem Streitwert zwischen Euro 22.000,00 und Euro 24.999,99 ändert sich weder hinsichtlich der Gerichtskosten noch der hinsichtlich Anwaltskosten etwas an der Höhe !
Bleibt nur die Frage: ist die Sparkasse einfach nur sauer, dass sie den Prozess verloren hat und will mich jetzt ärgern - oder wollen die gegnerischen Kollegen, die mit Sicherheit auf Stundenbasis abrechnen (wie ich übrigens in diesem Fall auch), wenn schon nicht ihre Reputation, dann wenigstens ihren Umsatz erhöhen ????
So weit, so gut.
Auch ich habe vor kurzem einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt, der wie beantragt erging. Gegnerin im Prozess war eine Sparkasse in Norddeutschland. Die gegnerischen Kollegen griffen diesen Beschluss mit Rechtsmittel an, sie ließen sich über 3 (!) Seiten darüber aus, dass der Streitwert, nach dem die Gebühren festgesetzt werden, um Euro 100,00 zu hoch sei. Er betrage nicht Euro 23.348,20, sondern nur Euro 23.247,63.
Die mir gesetzte Stellungnahmefrist habe ich nicht genutzt - und ich werde auch den abändernden Streitwertbeschluss, den die Kollegen erhalten haben, nicht angreifen: bei einem Streitwert zwischen Euro 22.000,00 und Euro 24.999,99 ändert sich weder hinsichtlich der Gerichtskosten noch der hinsichtlich Anwaltskosten etwas an der Höhe !
Bleibt nur die Frage: ist die Sparkasse einfach nur sauer, dass sie den Prozess verloren hat und will mich jetzt ärgern - oder wollen die gegnerischen Kollegen, die mit Sicherheit auf Stundenbasis abrechnen (wie ich übrigens in diesem Fall auch), wenn schon nicht ihre Reputation, dann wenigstens ihren Umsatz erhöhen ????
Mittwoch, 24. November 2010
Unverschämtheit !
Fluchen gehört nicht zu meinen täglichen Übungen (ich bemühe mich ja schließlich, eine "Dame" zu sein) - aber heute musste es einmal sein:
Ich klage gegen einen ehemaligen Mandanten mein Honorar ein. Ich tue das nicht gern, aber es geht a) um ´s Prinzip und b) um den Gegenwert von mehreren Paaren "Louboutin".......
Gegen den Vollstreckungsbescheid wurde am letzten Tag der Frist ohne Begründung Einspruch eingelegt. Das bedeutete für mich: weitere Gerichtskosten zu zahlen und eine ordentliche Klagebegründung zu schreiben (schon dabei habe ich - ganz leise - geflucht). Das Amtsgericht, in der tiefsten sächsischen Provinz, beraumt Termin zur mündlichen Verhandlung an. Ich hatte nicht so die richtige Lust, da hinunter zu düsen, und habe deshalb in Untervollmacht einen Kollegen geschickt.
Der geneigte Leser ahnt, was jetzt kommt: der Ex-Mandant ist zum Termin nicht erschienen. Zwar halte ich jetzt ein sog. zweites Versäumnisurteil in den Händen - aber was für ein Aufwand an Zeit und Geld, obwohl der Ex-Mandant in der Sache wohl nichts gegen den Honoraranspruch vorbringen kann !
Wahrscheinlich werde ich am Ende noch nicht einmal erfolgreich vollstrecken können.......
Ich klage gegen einen ehemaligen Mandanten mein Honorar ein. Ich tue das nicht gern, aber es geht a) um ´s Prinzip und b) um den Gegenwert von mehreren Paaren "Louboutin".......
Gegen den Vollstreckungsbescheid wurde am letzten Tag der Frist ohne Begründung Einspruch eingelegt. Das bedeutete für mich: weitere Gerichtskosten zu zahlen und eine ordentliche Klagebegründung zu schreiben (schon dabei habe ich - ganz leise - geflucht). Das Amtsgericht, in der tiefsten sächsischen Provinz, beraumt Termin zur mündlichen Verhandlung an. Ich hatte nicht so die richtige Lust, da hinunter zu düsen, und habe deshalb in Untervollmacht einen Kollegen geschickt.
Der geneigte Leser ahnt, was jetzt kommt: der Ex-Mandant ist zum Termin nicht erschienen. Zwar halte ich jetzt ein sog. zweites Versäumnisurteil in den Händen - aber was für ein Aufwand an Zeit und Geld, obwohl der Ex-Mandant in der Sache wohl nichts gegen den Honoraranspruch vorbringen kann !
Wahrscheinlich werde ich am Ende noch nicht einmal erfolgreich vollstrecken können.......
Dienstag, 23. November 2010
"Wenn eine(r) eine Reise tut..." (Teil 2)
Am "7. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts" habe ich auch teilgenommen, um den Autausch mit den (Fachanwalts-)Kollegen - damit sind natürlich auch meine weiblichen Mitstreiterinnen gemeint, die allerdings wie immer deutlich in der Minderzahl waren -zu pflegen. Einige kenne ich noch aus dem gemeinsamen Fachanwaltslehrgng in Frankfurt, wo wir drei Wochen gute 8 Stunden täglich zusammengehockt haben, um uns mehr oder weniger interessanten Stoff einbläuen zu lassen. Dazu noch drei Samstage, an denen fünfstündige Klausuren geschrieben wurden - eine echte Schicksalsgemeinschaft.
Aber man trifft auch die Kollegen von "der anderen Seite" (in meinem Fall: die Kollegen, die die Banken und Leasinggesellschaften vertreten) und kann ´mal unabhängig vom einem konkreten Streitfall Meinungen austauschen.
Daher sind die Stunde vor Beginn der Veranstaltung sowie Kaffee- und Mittagspausen fast genauso wichtig wie die Fortbildung selbst. Netzwerken gehört schließlich auch zum Beruf.....
Dieses Jahr ist mir allerdings aufgefallen, dass nach ihren Darstellungen alle Kollegen alle ihre Rechtsstreitigkeiten stets gewinnen. Da nach der Statistik der vergangenen Jahre die Teinehmer zu 50% aus Anleger- bzw. Kundenanwälten und zu 50% aus Bankenanwälten bestanden, ist das eigentlich nicht möglich. Doch wie heißt das alte Sprichwort: Juristen können nicht rechnen - selbst wenn sie im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.
Aber man trifft auch die Kollegen von "der anderen Seite" (in meinem Fall: die Kollegen, die die Banken und Leasinggesellschaften vertreten) und kann ´mal unabhängig vom einem konkreten Streitfall Meinungen austauschen.
Daher sind die Stunde vor Beginn der Veranstaltung sowie Kaffee- und Mittagspausen fast genauso wichtig wie die Fortbildung selbst. Netzwerken gehört schließlich auch zum Beruf.....
Dieses Jahr ist mir allerdings aufgefallen, dass nach ihren Darstellungen alle Kollegen alle ihre Rechtsstreitigkeiten stets gewinnen. Da nach der Statistik der vergangenen Jahre die Teinehmer zu 50% aus Anleger- bzw. Kundenanwälten und zu 50% aus Bankenanwälten bestanden, ist das eigentlich nicht möglich. Doch wie heißt das alte Sprichwort: Juristen können nicht rechnen - selbst wenn sie im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.
Montag, 22. November 2010
"Wenn eine eine Reise tut...... (Teil 1)
....dann kann sie ´was erzählen", lautet - leicht abgewandelt - ein Sprichwort.
Ich bin letzte Woche zum "7. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts" gefahren, der diesmal in München abgehalten wurde. Nun bin ich zwar ein echtes Nordlicht, muss aber doch zugeben, dass die Stadt durchaus ihre Reize hat - vor allem des Nächtens......
Nicht verwunderlich also, dass ich mich nicht so ganz fit fühlte, als die Vorträge mit sehr namhaften Referenten (Professoren, Anwälte, ehemalige und aktuellen BGH-Richter) begannen. Die Themen waren vielfältig und grundsätzlich wirklich interessant. Allerdings sind nicht alle Referenten begnadete Redner - einige wären besser in ihren "Elfenbeintürmen" geblieben........
Leider konnte ich nur am ersten Tag der Veranstaltung teilnehmen, der mich (s.o.) nicht wirklich begeisterte. Es ist also durchaus möglich, dass es am zweiten Tag eine deutliche Steigerung gegeben hat.
Dennoch komme ich nicht umhin, mich zu fragen: werde ich München in guter oder weniger guter Erinnerung behalten - mit anderen Worten: sind mir private oder berufliche Erinnerungen wichtiger ?
Ich bin letzte Woche zum "7. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts" gefahren, der diesmal in München abgehalten wurde. Nun bin ich zwar ein echtes Nordlicht, muss aber doch zugeben, dass die Stadt durchaus ihre Reize hat - vor allem des Nächtens......
Nicht verwunderlich also, dass ich mich nicht so ganz fit fühlte, als die Vorträge mit sehr namhaften Referenten (Professoren, Anwälte, ehemalige und aktuellen BGH-Richter) begannen. Die Themen waren vielfältig und grundsätzlich wirklich interessant. Allerdings sind nicht alle Referenten begnadete Redner - einige wären besser in ihren "Elfenbeintürmen" geblieben........
Leider konnte ich nur am ersten Tag der Veranstaltung teilnehmen, der mich (s.o.) nicht wirklich begeisterte. Es ist also durchaus möglich, dass es am zweiten Tag eine deutliche Steigerung gegeben hat.
Dennoch komme ich nicht umhin, mich zu fragen: werde ich München in guter oder weniger guter Erinnerung behalten - mit anderen Worten: sind mir private oder berufliche Erinnerungen wichtiger ?
Montag, 8. November 2010
Niemals alleine....
Ein Mandant teilt mit, seine Bank (die noch nicht weiß, dass er im "Hintergrund" anwaltlich beraten wird) habe ihm einen Gesprächstermin angeboten. Bankseitige Teilnehmer: ein Herr aus der Rechtsabteilung, der Leiter der Kreditabteilung und der Leiter "Capital Markets" - ob er da hingehen könne.
Darauf gibt´s genau drei Antworten: NEIN, NEIN, NEIN !!!!
Darauf gibt´s genau drei Antworten: NEIN, NEIN, NEIN !!!!
Mittwoch, 3. November 2010
...als Zeugen unbrauchbar
Ich habe auch einige wenige Mandate, die nichts mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht zu tun haben. In einem davon war am Montag die mündliche Verhandlung und (teilweise) Beweisaufnahme.
Es geht insgesamt vor allem darum, ob eine mangelhafte Leistung erbracht wurde und - wenn ja - welche Rechtsfolgen sich daraus für meine Mandantin ergeben. Als Vorfrage muss zunächst geklärt werden, ob es sich um einen großen, also einheitlichen, Auftrag handelt oder um mehrere einzelne. Die Beweislage für meine Mandantin, eine GmbH, ist schwierig, da ihr Geschäftsführer die Vertragsverhandlungen geführt hat, aber als Geschäftsführer laut Zivilprozessordnung nicht als Zeuge benannt werden kann. Darüber wurde im Vorfeld ausführlich gesprochen. Der Geschäftsführer nannte dann zwei (gewerbliche) Mitarbeiter und den Archtitekten als Zeugen: "Die wisssen über alles Bescheid, genauso gut wie ich. Die waren bei vielen Gesprächen mit der Gegenseite dabei."
Ich hatte meine Zweifel- und diese auch geäußert - ob sich die Zeugen denn tatsächlich an diese kaufmännischen bzw. vertraglichen Dinge würden erinnern können. Der Geschäftsführer war davon überzeugt....
Im Termin: Zeuge 1 konnte sich nur erinnern, dass es wohl auch Vertragsgespräche in seiner Gegenwart gegeben habe, aber nicht an deren Inhalte. Zeuge 2 bekundete, er sei nur bei Besprechungen zugegen gewesen, die sich mit den technischen Problemen befaßt haben - mehr könne er nicht sagen. Und der Architekt - wohl in der Angst, er könne regresspflichtig gemacht werden - litt ebenfalls unter akutem Gedächntnisschwund.
Insgesamt muss man sagen: als Zeugen ungeeignet.....
Ärgerlich nur, dass der Zeuge der Gegenseite als "normaler" Aussendienstmitarbeiter als Zeuge aussagen konnte - und sich an viele Details erinnern konnte, die meiner Mandantin nicht gerade zum Vorteil gereichen !
Es geht insgesamt vor allem darum, ob eine mangelhafte Leistung erbracht wurde und - wenn ja - welche Rechtsfolgen sich daraus für meine Mandantin ergeben. Als Vorfrage muss zunächst geklärt werden, ob es sich um einen großen, also einheitlichen, Auftrag handelt oder um mehrere einzelne. Die Beweislage für meine Mandantin, eine GmbH, ist schwierig, da ihr Geschäftsführer die Vertragsverhandlungen geführt hat, aber als Geschäftsführer laut Zivilprozessordnung nicht als Zeuge benannt werden kann. Darüber wurde im Vorfeld ausführlich gesprochen. Der Geschäftsführer nannte dann zwei (gewerbliche) Mitarbeiter und den Archtitekten als Zeugen: "Die wisssen über alles Bescheid, genauso gut wie ich. Die waren bei vielen Gesprächen mit der Gegenseite dabei."
Ich hatte meine Zweifel- und diese auch geäußert - ob sich die Zeugen denn tatsächlich an diese kaufmännischen bzw. vertraglichen Dinge würden erinnern können. Der Geschäftsführer war davon überzeugt....
Im Termin: Zeuge 1 konnte sich nur erinnern, dass es wohl auch Vertragsgespräche in seiner Gegenwart gegeben habe, aber nicht an deren Inhalte. Zeuge 2 bekundete, er sei nur bei Besprechungen zugegen gewesen, die sich mit den technischen Problemen befaßt haben - mehr könne er nicht sagen. Und der Architekt - wohl in der Angst, er könne regresspflichtig gemacht werden - litt ebenfalls unter akutem Gedächntnisschwund.
Insgesamt muss man sagen: als Zeugen ungeeignet.....
Ärgerlich nur, dass der Zeuge der Gegenseite als "normaler" Aussendienstmitarbeiter als Zeuge aussagen konnte - und sich an viele Details erinnern konnte, die meiner Mandantin nicht gerade zum Vorteil gereichen !
Mittwoch, 20. Oktober 2010
Fachanwaltstitel gekauft
Heute erhielt ich den Anruf eines Herrn, der folgenden Sachverhalt schilderte:
Er hat im Jahre 1994 (!) für ca. 50.000,00 DM Fondsanteile gekauft. Diese Anteile hätten jetzt ca 30 % an Wert verloren und ich solle ihm helfen, die Bank zu verklagen. Natürlich wolle er auch Schmerzensgeld für die Ängste, die er jetzt ausstehe, weil der Fonds ja noch weiter verlieren könne. Bezahlen könne er nicht, aber da die Bank ihn betrogen habe, müsse diese ja mein Honorar bezahlen.
Bei Nachfragen kam heraus: es handelt sich um einen offenen Immobilienfonds, er ist ordnungsgemäß über Provisionen aufgeklärt worden und hatte schon vor 1994 durchaus riskantere Papiere im Depot.
Als ich ihm mitteilte, dass ich da keine Aussichten auf Erfolg sehe, weil a) keine Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung ersichtlich , b) diese jedenfalls verjährt sind und c) unsere Rechtsordnung in solchen Fällen kein Schmerzensgeld vorsieht, wurde ich als "unfähig" u.ä. beschimpft, weil ich den Fall nicht annehmen wollte. Das gipfelte in der Behauptung, ich habe den Fachanwaltstitel wohl am Bankschalter erworben, weil ich so bankenfreundlich sei.
Ich überlege ernsthaft, mir den Spaß zu machen und dem Herrn eine Erstberatungsgebühr für das 20-minütige Telefonat zu schreiben.......
Er hat im Jahre 1994 (!) für ca. 50.000,00 DM Fondsanteile gekauft. Diese Anteile hätten jetzt ca 30 % an Wert verloren und ich solle ihm helfen, die Bank zu verklagen. Natürlich wolle er auch Schmerzensgeld für die Ängste, die er jetzt ausstehe, weil der Fonds ja noch weiter verlieren könne. Bezahlen könne er nicht, aber da die Bank ihn betrogen habe, müsse diese ja mein Honorar bezahlen.
Bei Nachfragen kam heraus: es handelt sich um einen offenen Immobilienfonds, er ist ordnungsgemäß über Provisionen aufgeklärt worden und hatte schon vor 1994 durchaus riskantere Papiere im Depot.
Als ich ihm mitteilte, dass ich da keine Aussichten auf Erfolg sehe, weil a) keine Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung ersichtlich , b) diese jedenfalls verjährt sind und c) unsere Rechtsordnung in solchen Fällen kein Schmerzensgeld vorsieht, wurde ich als "unfähig" u.ä. beschimpft, weil ich den Fall nicht annehmen wollte. Das gipfelte in der Behauptung, ich habe den Fachanwaltstitel wohl am Bankschalter erworben, weil ich so bankenfreundlich sei.
Ich überlege ernsthaft, mir den Spaß zu machen und dem Herrn eine Erstberatungsgebühr für das 20-minütige Telefonat zu schreiben.......
Dienstag, 28. September 2010
Sklavenarbeit
Bisher habe ich in diesem Blog meist über heitere, erstaunliche oder gar skurrile Dinge aus dem Anwaltsleben berichtet.
Leider besteht das Leben aber auch im anwaltlichen Dasein aus vielen banalen Tätigkeiten: heute erreichten mich per Post 26 Klausuren von Studenten der "Frankfurt School of Finance & Management". Dort unterrichte ich bei den zukünftigen Bankfachwirten im Bereich "Recht". Am Ende des 1. Semesters wird die sog. Semesterprüfung geschrieben - und diese Ergüsse liegen jetzt vor mir und harren der kommenden Korrektur - Frist: 15.10.2010.
26 verschiedene Antworten auf 6 Fälle - und die deutliche Mehrheit der Antworten nicht so, wie sie sein sollten. Dazu eine Korrekturpauschale, die mich zu Tränen rührt (und zwar nicht vor Freude)....
Manchmal frage ich mich: wurde die Sklavenarbeit tatsächlich abgeschafft ???
Leider besteht das Leben aber auch im anwaltlichen Dasein aus vielen banalen Tätigkeiten: heute erreichten mich per Post 26 Klausuren von Studenten der "Frankfurt School of Finance & Management". Dort unterrichte ich bei den zukünftigen Bankfachwirten im Bereich "Recht". Am Ende des 1. Semesters wird die sog. Semesterprüfung geschrieben - und diese Ergüsse liegen jetzt vor mir und harren der kommenden Korrektur - Frist: 15.10.2010.
26 verschiedene Antworten auf 6 Fälle - und die deutliche Mehrheit der Antworten nicht so, wie sie sein sollten. Dazu eine Korrekturpauschale, die mich zu Tränen rührt (und zwar nicht vor Freude)....
Manchmal frage ich mich: wurde die Sklavenarbeit tatsächlich abgeschafft ???
Montag, 27. September 2010
Heute im "Elektromarkt"......
Gelegentlich brauchen auch Anwälte neues "technisches Gerät". Ich mache demnächst ein paar Tage Urlaub und bin daher auf die Idee gekommen, mir ein Netbook zuzulegen. Ich muss Mitte November einen Vortrag auf dem 1. Niedersächsischen Anwalts- und Notartag ( http://www.landesanwaltstag-niedersachsen.de/ueber-uns/ ) halten und der Abgabetermin für das Skript rückt bedrohlich nahe. So ein paar lauschige Abende auf dem Balkon mit Meeresblick (und Rotwein) scheinen geeignet, daran zu arbeiten.
Aber ich schweife ab....Also: ich begab mich frohgemut in den nächstgelegenen Markt einer bekannten Kette - und wurde von der Auswahl dort fast erschlagen. Das dortige Personal war auch nicht wirklich fachkundig. Ich habe dann in meiner Not die blonde, technisch völlig unbegabte Frau gegeben und meinen Göttergatten angerufen (dem die Tatache, dass ich technisch eine Niete bin, allerdings nicht neu war). Mit seiner Hilfe bin ich dann fündig geworden und nun stolze Eigentümerin des gewünschten Netbooks.
Endes des Jahres brauche ich ein neues Handy. Da werde ich den Göttergatten lieber vorher um Rat fragen... !
Aber ich schweife ab....Also: ich begab mich frohgemut in den nächstgelegenen Markt einer bekannten Kette - und wurde von der Auswahl dort fast erschlagen. Das dortige Personal war auch nicht wirklich fachkundig. Ich habe dann in meiner Not die blonde, technisch völlig unbegabte Frau gegeben und meinen Göttergatten angerufen (dem die Tatache, dass ich technisch eine Niete bin, allerdings nicht neu war). Mit seiner Hilfe bin ich dann fündig geworden und nun stolze Eigentümerin des gewünschten Netbooks.
Endes des Jahres brauche ich ein neues Handy. Da werde ich den Göttergatten lieber vorher um Rat fragen... !
Dienstag, 21. September 2010
Beim Wetten kann man auch verlieren !
Das Geschäft mit den sog. Finanztermingeschäften oder SWAPS boomt. Manchmal habe ich den Eindruck, "nach" der Finanzkrise noch mehr als davor (wobei man trefflich darüber streiten kann, ob wir uns denn schon in der Zeit "nach" der Finanzkrise befinden!).
So hat sich jemand hilfesuchend an mich gewadt, der Mitte 2009 einen SWAP abgeschlossen hat. Im Wesentlichlichen geht es bei diesem SWAP darum einzuschätzen, wie sich der Schweizer Franke im Verhältnis zum Euro entwickelt. Die Konstruktion mit verschwieden Schwellenwerten und einem "Sicherheitskorridor" ist nicht ganz einfach. Würde der SWAP wie vereinbart durchgeführt, verliert der Mandant erhebliche Geldsummen, die wohl eine (private) Insolvenz zur Folge hätte.
Unabhängig von der Frage, ob dieses Geschäft wegen mangelhafter Risikoaufklärung und sonstiger Fehler aufgelöst werden kann (für diese Prüfung wurde ich beauftragt), finde ich folgenden Auszug aus einer Mail des Mandanten sehr aufschlussreich:
"...ich hoffe, dass Sie mir helfen können, aus dieser Wette wieder heraus zu kommen!"
Ich bin da ja ganz zuversichtlich, aber man sollte sich eigentlich beim Abschluss einer Wette schon bewußt sein, dass man dabei auch verlieren kann.......
So hat sich jemand hilfesuchend an mich gewadt, der Mitte 2009 einen SWAP abgeschlossen hat. Im Wesentlichlichen geht es bei diesem SWAP darum einzuschätzen, wie sich der Schweizer Franke im Verhältnis zum Euro entwickelt. Die Konstruktion mit verschwieden Schwellenwerten und einem "Sicherheitskorridor" ist nicht ganz einfach. Würde der SWAP wie vereinbart durchgeführt, verliert der Mandant erhebliche Geldsummen, die wohl eine (private) Insolvenz zur Folge hätte.
Unabhängig von der Frage, ob dieses Geschäft wegen mangelhafter Risikoaufklärung und sonstiger Fehler aufgelöst werden kann (für diese Prüfung wurde ich beauftragt), finde ich folgenden Auszug aus einer Mail des Mandanten sehr aufschlussreich:
"...ich hoffe, dass Sie mir helfen können, aus dieser Wette wieder heraus zu kommen!"
Ich bin da ja ganz zuversichtlich, aber man sollte sich eigentlich beim Abschluss einer Wette schon bewußt sein, dass man dabei auch verlieren kann.......
Freitag, 10. September 2010
Klassisches zum Wochenende II
In einem Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe, in dem es - wieder Mal - um Schadensersatz wegen Falschberatung beim Erwerb von Lehman-Zertifikaten geht, wird der Ehemann der Klägerin gefragt, was er denn über Risiken von Zertifikaten wisse. Darauf er ( Akademiker im Ruhestand): "Ich bin davon ausgegangen, dass sich "Zertifikat" vom lateinischen "certus" ableitet. Ich habe das große Latinum. "Certus" bedeutet meiner Kenntnis nach "sicher", deshalb habe ich gedacht, dass Zertifikate eine absolut sichere Geldanlage sind."
Ich habe es immer geahnt: auch eine humanistische Bildung schützt vor Irrtümern nicht.....
P.S. Auch ich habe das große Latinum und das Graecum, jawoll ! Und "Errare humanum est".......
Ich habe es immer geahnt: auch eine humanistische Bildung schützt vor Irrtümern nicht.....
P.S. Auch ich habe das große Latinum und das Graecum, jawoll ! Und "Errare humanum est".......
Freitag, 3. September 2010
Besser spät als nie.....
Diese Woche erhielt ich Post von einem Landgericht weit im Westen der Republik. "Wild" ist dieser Westen aber nicht zu nennen: die Klage stammt aus Anfang 2010, Termin (wohl bemerkt: der erste Termin) wurde jetzt anberaumt auf den 11.01.2011. Zuerst dachte ich, ich hätte mich verlesen und vermutete den 1.11.2010 als Termin - aber nein ! Diesem Termin wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein weiterer zur Beweisaufnahme folgen. Ich vermute, es wird sich dabei um den 12.10.2012 handeln.....
Zum Vergleich: eine nahezu zeitgleich eingereichte Klage mit sehr ähnlichen Problematiken ( beides sind Lehman-Fälle) wurde bereits im Juli dieses Jahres am LG Frankfurt entschieden. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit hat das OLG Frankfurt am 12.10.2012 bereits über die Berufung entschieden !
Zum Vergleich: eine nahezu zeitgleich eingereichte Klage mit sehr ähnlichen Problematiken ( beides sind Lehman-Fälle) wurde bereits im Juli dieses Jahres am LG Frankfurt entschieden. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit hat das OLG Frankfurt am 12.10.2012 bereits über die Berufung entschieden !
Montag, 30. August 2010
Ein knallrotes Gummiboot.....
.....wird es nicht sein, das die neue Mandantin geleast hat.
Das edle Gefährt hatte einen stolzen Preis, von dem ca. 30 % angezahlt wurden. Der Rest sollte über Leasing finanziert werden. Gesagt, getan. Jetzt - ca. 4 Jahre vor Ablauf der vereinbarten Leasingzeit - soll das Böötchen an einen Dritten verkauft werden, was natürlich nur geht, wenn die Mandantin mit der Leasinggesellschaft über die Ablösungsmodalitäten Einigkeit erzielt. Die Leasinggesellschaft ist zwar willig, braucht aber Gewalt - äääähhhh Geld.
Mandantin hat das Geld , will es aber nicht ausgeben - jedenfalls nicht in dieser Höhe. Na, da werde ich ´mal schauen, was ich machen kann. Irgendeinen Fehler machen die Leasinggesellschaften bei der Berechnung des leasingstypischen Schadensersatzes eigentlich immer........
Das edle Gefährt hatte einen stolzen Preis, von dem ca. 30 % angezahlt wurden. Der Rest sollte über Leasing finanziert werden. Gesagt, getan. Jetzt - ca. 4 Jahre vor Ablauf der vereinbarten Leasingzeit - soll das Böötchen an einen Dritten verkauft werden, was natürlich nur geht, wenn die Mandantin mit der Leasinggesellschaft über die Ablösungsmodalitäten Einigkeit erzielt. Die Leasinggesellschaft ist zwar willig, braucht aber Gewalt - äääähhhh Geld.
Mandantin hat das Geld , will es aber nicht ausgeben - jedenfalls nicht in dieser Höhe. Na, da werde ich ´mal schauen, was ich machen kann. Irgendeinen Fehler machen die Leasinggesellschaften bei der Berechnung des leasingstypischen Schadensersatzes eigentlich immer........
Freitag, 13. August 2010
SWAP oder NICHT-SWAP - das ist hier die Frage
Mandanten haben vor ca. 2 Jahren in Erwartung steigender Zinsen einen Zinsswap abgeschlossen. Den ersten in der doch schon recht ansehnlichen Firmenhistorie. Normalerweise wird vor Abschluss eines solchen Vertrages von den Banken immer eine richtige "Roadshow" geliefert: aufwendige Power-Point-Präsentation, Schnittchen, manchmal sogar Sekt..... Dabei werden zwar meist die positiven Seiten des Produktes euphorisch beschrieben, während die Risiken kleingeredet werden, aber die Risiken werden zumindest angedeutet.
In diesem Fall : nichts ! Kurzes, telefonisches Angebot, verbunden mit dem Hinweis, man müsse sich schnell entscheiden, in zwei (!!) Stunden sei der angebotene Zins schon nicht mehr haltbar. War den Jungs und Mädels von der Landesbank denn nicht bewusst, dass auch keine Beratung eine Falschberatung ist und Schadensersatzansprüche auslösen kann ? Oder glaubten sie: wer gar nicht berät, kann auch keine Fehler machen ?
Abgesehen davon, dass hier ein ganz anderes Produkt - ein sog. CAP - viel besser zu dem gepasst hätte, was der Mandant eigentlich erreichen wollte.......
In diesem Fall : nichts ! Kurzes, telefonisches Angebot, verbunden mit dem Hinweis, man müsse sich schnell entscheiden, in zwei (!!) Stunden sei der angebotene Zins schon nicht mehr haltbar. War den Jungs und Mädels von der Landesbank denn nicht bewusst, dass auch keine Beratung eine Falschberatung ist und Schadensersatzansprüche auslösen kann ? Oder glaubten sie: wer gar nicht berät, kann auch keine Fehler machen ?
Abgesehen davon, dass hier ein ganz anderes Produkt - ein sog. CAP - viel besser zu dem gepasst hätte, was der Mandant eigentlich erreichen wollte.......
Mittwoch, 11. August 2010
Immer so gut, wie der Gegner es zulässt !
Heute vor einem Amtsgericht im hohen Norden: die Gegenseite verlangt von meiner Mandantin die Zahlung einer Rechnung - aufgrund eines (angeblich) bestehenden, schriftlichen Vertrages nebst umfangreichen AGB und eines (angeblichen) ebenfalls schriftlich vorliegendem Anerkenntnis.
Nur: den schriftlichen Vertrag kann die Klägerin nicht vorlegen, sie hat auch keinen Nachweis, dass die AGB wirksam einbezogen sind. Die Behauptung, es seien aufgrund des Vertrages bereits Zahlungen geleistet worden, ist ebenfalls nicht belegbar, da die Klägerin zwar ein Konto bei der Postbank benennt, aber meine Mandantin gar kein Konto dort unterhält. Die Klägerin kann das Gegenteil auch nicht beweisen, sie weiss nicht, wer Kontoinhaber ist, nur, dass von diesem Konto Zahlungen geleistet wurden.
Das Anerkenntnis wird zwar vorgelegt, doch ist schon auf den ersten Blick erkennbar, dass darunter nicht die Unterschrift meiner Mandantin zu sehen ist: als Vorname ist XYZ zu erkennen, meine Mandantin heißt aber ABCDEFGHIJKLMN. Ein Vergleich mit der Unterschrift meiner Mandantin auf der Prozessvollmacht schafft dann letzte Gewissheit.
Der Richter fragt ziemlich genervt, ob die Klage zurückgenommen werden soll (wird sie nicht), die Mandantin bedankt sich überschwänglich bei mir und obiger Spruch aus der Fußballerwelt hat sich wieder bewahrheitet. Heute war der Gegner sehr schwach, da war es einfach für mich, gut zu sein !!!
Nur: den schriftlichen Vertrag kann die Klägerin nicht vorlegen, sie hat auch keinen Nachweis, dass die AGB wirksam einbezogen sind. Die Behauptung, es seien aufgrund des Vertrages bereits Zahlungen geleistet worden, ist ebenfalls nicht belegbar, da die Klägerin zwar ein Konto bei der Postbank benennt, aber meine Mandantin gar kein Konto dort unterhält. Die Klägerin kann das Gegenteil auch nicht beweisen, sie weiss nicht, wer Kontoinhaber ist, nur, dass von diesem Konto Zahlungen geleistet wurden.
Das Anerkenntnis wird zwar vorgelegt, doch ist schon auf den ersten Blick erkennbar, dass darunter nicht die Unterschrift meiner Mandantin zu sehen ist: als Vorname ist XYZ zu erkennen, meine Mandantin heißt aber ABCDEFGHIJKLMN. Ein Vergleich mit der Unterschrift meiner Mandantin auf der Prozessvollmacht schafft dann letzte Gewissheit.
Der Richter fragt ziemlich genervt, ob die Klage zurückgenommen werden soll (wird sie nicht), die Mandantin bedankt sich überschwänglich bei mir und obiger Spruch aus der Fußballerwelt hat sich wieder bewahrheitet. Heute war der Gegner sehr schwach, da war es einfach für mich, gut zu sein !!!
Montag, 9. August 2010
Ordentliche Genugtuung....
...überfiel mich heute, als ein Vollstreckungsbescheid gegen einen Mandanten wegen nicht gezahlten Honorars rechtskräftig wurde.
Ich hatte lange überlegt, ob ich gegen den Mandanten gerichtlich vorgehen sollte, aber er hatte mich so lange und dreist angelogen und hingehalten, dass ich ihn nicht "so einfach" davon kommen lassen wollte. Jetzt überlege ich ernsthaft, ob ich einen Vollstreckungsversuch unternehme. Wenn dabei nichts heraus kommt, könnte man noch Insolvenzantrag stellen........
Ich hatte lange überlegt, ob ich gegen den Mandanten gerichtlich vorgehen sollte, aber er hatte mich so lange und dreist angelogen und hingehalten, dass ich ihn nicht "so einfach" davon kommen lassen wollte. Jetzt überlege ich ernsthaft, ob ich einen Vollstreckungsversuch unternehme. Wenn dabei nichts heraus kommt, könnte man noch Insolvenzantrag stellen........
Dienstag, 13. Juli 2010
Wunder sind möglich.....
Heute morgen erhielt ich per E-Mail eine Anfrage: ob ich gegen eine Bank vorgehen könne. Diese habe eine grob fahrlässige Auskunft erteilt und deshalb wolle man jetzt Schadensersatz. Das Geld brauche man aber sofort, weil man davon spätestens Ende der Woche Finanzamt und AOK bezahlen müsse.
Abgesehen davon, dass ich mit den in der Mail gemachten Angaben den Sachverhalt nicht annähernd beurteilen kann, fällt mir dazu der Spruch eines Kollegen ein: "Mit Eilanfragen ist es wie mit dem Schlüsseldienst am frühen Sonntagmorgen oder dem Fernsehernotdienst 5 Minuten vor dem WM-Spiel: Wunder sind möglich, kosten aber entsprechend!"
Fürchte nur, dass das der Anfragende nicht lustig findet.........
Abgesehen davon, dass ich mit den in der Mail gemachten Angaben den Sachverhalt nicht annähernd beurteilen kann, fällt mir dazu der Spruch eines Kollegen ein: "Mit Eilanfragen ist es wie mit dem Schlüsseldienst am frühen Sonntagmorgen oder dem Fernsehernotdienst 5 Minuten vor dem WM-Spiel: Wunder sind möglich, kosten aber entsprechend!"
Fürchte nur, dass das der Anfragende nicht lustig findet.........
Montag, 12. Juli 2010
Gerechtigkeitsgefühl
Sommerferien in Hamburg, der Hort geschlossen - da musste heute unser Junior ( bald 10 Jahre ) mit ins Büro. Obwohl mit diversen elektronischen Spielgeräten ausgerüstet, bekam er ein Telefonat mit. Der Mandant, mit dem ich sprach, ist auf einen Anlagebetrüger herein gefallen, die gesamte Altersvorsorge ist verloren. Zwar habe ich mit diesem Mandanten ein Zeithonorar vereinbart, doch ich tue in diesem Mandat etwas, das ich sonst strikt ablehne: bis auf einige sehr wenige bereits berechnete Anfangsstunden rechne ich die Zeit nicht mehr ab. (EIN "Sozialmandat" leistet sich wohl jeder Kollege und jede Kollegin). Unser Junior hörte aus dem Telefonat heraus, dass ich von dem Mandanten kein Geld erhalten will. Da ich ihm häufig erzähle, dass ich auch deshalb arbeite, um Geld zu verdienen, fragte er nach dem Ende des Telefonats, warum ich denn kein Geld haben wolle. Als ich ihm die Zusammenhänge erklärt und ihm berichtet hatte, dass ich dem Mandanten helfen "müsse", nahm er mich in den Arm und sagte: "Mama, das ist o.k., wenn Du heute kein Geld verdienst. Ich kann ja nächsten Monat auf meine 10 Euro Taschengeld verzichten. Aber wenn der fiese Betrüger aus dem Gefängnis kommt, muss er mir die 10 Euro nachbezahlen, zur Strafe !"
Na - das nenne ich doch ´mal gerecht !!!!
Na - das nenne ich doch ´mal gerecht !!!!
Freitag, 9. Juli 2010
Streitlust und steigende Temperaturen
Seit einigen Tagen komme ich nicht umhin, mich zu fragen, ob die Streitlust parallel zu den Temperaturen steigt.
Den Mandatsanfragen nach zu schließen: ja. Dabei ist es aber nicht so, dass es nur um Kleinigkeiten oder um Querulanten geht - auffällig ist aber, dass es nahezu alles Dinge sind, die schon seit einiger Zeit schwelen und JETZT SOFORT geklärt werden müssen.....
Da heißt es für mich: kühlen Kopf bewahren.......
Den Mandatsanfragen nach zu schließen: ja. Dabei ist es aber nicht so, dass es nur um Kleinigkeiten oder um Querulanten geht - auffällig ist aber, dass es nahezu alles Dinge sind, die schon seit einiger Zeit schwelen und JETZT SOFORT geklärt werden müssen.....
Da heißt es für mich: kühlen Kopf bewahren.......
Montag, 5. Juli 2010
Abenteuer Zwangsvollstreckung
Heute erreichte mich eine Mitteilung des Gerichtsvollziehers, dass Gläubiger Gierig eine Forderung des Schuldners Schlurig, die dieser gegen mich habe, pfände. Leider ist es umgekehrt - was ich pronto in der Drittschuldnererklärung kund getan habe.....
Freitag, 2. Juli 2010
Das muss heute ´mal sein.....
...auch wenn es mit der Juristerei so gaaaar nichts zu tun hat - ein paar geniale Fußballer-Sprüche:
Wir dürfen jetzt nur nicht den Sand in den Kopf stecken.
(Lothar Matthaus)
Ich habe ihn ausgewechselt, weil ich einen anderen Spieler einwechseln wollte. Da mußte ich einen auswechseln.
(Ewald Lienen)
Es ist ein Sehnenabriß am Schambeinknochen. Hört sich lustig an, ist aber trotzdem beim Fußball passiert.
(Thomas Strunz)
Wir wollten in Bremen kein Gegentor kassieren. Das hat auch bis zum Gegentor ganz gut geklappt.
(Thomas Haessler)
Wenn der Ball am Torwart vorbei geht, ist es meist ein Tor.
(Mario Basler)
Franz Beckenbauer nach der Niederlage gegen 1860 München:
Wir hab'n zwar nicht gewonnen, aber wir hab'n auch nicht verloren.
Wenn wir Deutschen tanzen, und nebenan tanzen Brasilianer, dann sieht das bei uns eben aus wie bei Kühlschränken.
(Berti Vogts)
Der Grund war nicht die Ursache, sondern der Auslöser.
(Franz Beckenbauer)
In einem Jahr hab ich mal 15 Monate durchgespielt.
(Franz Beckenbauer)
Friedel Rausch (kurz bevor er mit dem Club absteigen musste):
Der Abstieg trifft sicher eine Mannschaft, die noch gar nicht damit rechnet.
Friedel Rausch:
Ich will jetzt nicht noch zusätzlich Feuer ins Öl gießen.
Der Ball ist rund. Wäre er eckig, wäre er ja ein Würfel.
(Gyula Lorant)
Wir müssen jetzt mit dem Boden auf den Füßen bleiben.
(Jürgen Röber)
Lorenz-Günther Köstner (über seine unglücklich agierenden Spieler):
Die holen sich einen Popel aus der Nase und brechen sich noch den Finger dabei.
Der Basler spielt wie eine Parkuhr. Er steht rum und die Bayern stopfen Geld rein.
(Max Merkel)
Werner Lorant (über sein Buch "Eine beinharte Story"):
Vieles was darin geschrieben wurde, ist auch wahr.
Wir dürfen jetzt nur nicht den Sand in den Kopf stecken.
(Lothar Matthaus)
Ich habe ihn ausgewechselt, weil ich einen anderen Spieler einwechseln wollte. Da mußte ich einen auswechseln.
(Ewald Lienen)
Es ist ein Sehnenabriß am Schambeinknochen. Hört sich lustig an, ist aber trotzdem beim Fußball passiert.
(Thomas Strunz)
Wir wollten in Bremen kein Gegentor kassieren. Das hat auch bis zum Gegentor ganz gut geklappt.
(Thomas Haessler)
Wenn der Ball am Torwart vorbei geht, ist es meist ein Tor.
(Mario Basler)
Franz Beckenbauer nach der Niederlage gegen 1860 München:
Wir hab'n zwar nicht gewonnen, aber wir hab'n auch nicht verloren.
Wenn wir Deutschen tanzen, und nebenan tanzen Brasilianer, dann sieht das bei uns eben aus wie bei Kühlschränken.
(Berti Vogts)
Der Grund war nicht die Ursache, sondern der Auslöser.
(Franz Beckenbauer)
In einem Jahr hab ich mal 15 Monate durchgespielt.
(Franz Beckenbauer)
Friedel Rausch (kurz bevor er mit dem Club absteigen musste):
Der Abstieg trifft sicher eine Mannschaft, die noch gar nicht damit rechnet.
Friedel Rausch:
Ich will jetzt nicht noch zusätzlich Feuer ins Öl gießen.
Der Ball ist rund. Wäre er eckig, wäre er ja ein Würfel.
(Gyula Lorant)
Wir müssen jetzt mit dem Boden auf den Füßen bleiben.
(Jürgen Röber)
Lorenz-Günther Köstner (über seine unglücklich agierenden Spieler):
Die holen sich einen Popel aus der Nase und brechen sich noch den Finger dabei.
Der Basler spielt wie eine Parkuhr. Er steht rum und die Bayern stopfen Geld rein.
(Max Merkel)
Werner Lorant (über sein Buch "Eine beinharte Story"):
Vieles was darin geschrieben wurde, ist auch wahr.
Mittwoch, 30. Juni 2010
Teures Halbwissen aus dem Internet
Immer mehr Geschäftsleute bzw. solche, die es werden wollen oder glauben zu sein, verwenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aus dem Internet. Dabei ergeben sich zwei Probleme: erstens kommt der "Geschäftsmann" oder die "Geschäftsfrau" leicht mit Urheberrechten in Konflikt und zweitens reicht Halbwissen eben nicht aus.
Beispiel: Es werden verschiedene Stoffe und Materialen zu Herstellung von Bekleidung an entsprechende Fabriken geliefert. In den Internet-AGB ist auch ein Eigentumsvorbehalt enthalten. Dumm nur, dass es sich dabei lediglich um einen einfachen Eigentumsvorbehalt handelt, der gemäß § 950 Abs. 2 BGB untergeht, wenn die Stoffe verarbeitet werden. Man ahnt es schon: die Fabrik ist pleite und der Lieferant geht leer aus...
Da wäre das Geld für eine anwaltliche Beratung bzw. die Erstellung der AGB durch einen Anwalt wohl deutlich günstiger gewesen !
Beispiel: Es werden verschiedene Stoffe und Materialen zu Herstellung von Bekleidung an entsprechende Fabriken geliefert. In den Internet-AGB ist auch ein Eigentumsvorbehalt enthalten. Dumm nur, dass es sich dabei lediglich um einen einfachen Eigentumsvorbehalt handelt, der gemäß § 950 Abs. 2 BGB untergeht, wenn die Stoffe verarbeitet werden. Man ahnt es schon: die Fabrik ist pleite und der Lieferant geht leer aus...
Da wäre das Geld für eine anwaltliche Beratung bzw. die Erstellung der AGB durch einen Anwalt wohl deutlich günstiger gewesen !
Sonntag, 27. Juni 2010
Anwaltliche Verschwiegenheit.......
...nehmen einige Kollegen nicht wirklich ernst: gestern durfte ich auf Sylt, in einen bekannten "Promi-Treff" in den Dünen von Rantum ein Gespräch zwischen einem Kollegen und seinem Mandanten mit anhören. Darin ging es es um Gewinne, die darauf eigentlich zu zahlenden Steuern und die Möglichkeiten, diese zu senken. Nur nebenbei: das Lokal war rappelvoll, die Stimmen der beiden Herren aber ( wohl aufgrund einiger flüssiger Köstlichkeiten aus dem exzellenten Weinkeller) deutlich vernehmbar, ohne dass man wirklich lauschen mußte.
Wäre ich bei der Steuerfahndung oder im Erpresser-Milieu tätig - mit diesen Info´s könnte ich glatt Karriere machen !
Wäre ich bei der Steuerfahndung oder im Erpresser-Milieu tätig - mit diesen Info´s könnte ich glatt Karriere machen !
Freitag, 25. Juni 2010
Leute gibt´s.....
Gestern erhielt ich folgende Mail:
"Sehr geehrte Damen und Herren, ich bräuchte nur eine kurze Information, gerne per Mail."
Es geht bei der "Information" um die Frage einer Nutzungsänderung, also nichts, was sich ´mal eben so beantworten lässt. Unabhängig vom Schwierigkeitsgrad wundere ich mich immer wieder über die Dreistigkeit mancher Leute.
Ich habe freundlich zurückgeschrieben, dass ich ihn gegen entsprechendes Honorar gern berate. Ich bin sicher, ich werde nie wieder von ihm hören.
Nur der Vollständigkeit halber: der Anfragende ist Arzt und möchte bestimmt seine Leistung auch vergütet bekommen - selbst wenn es sich um einen "einfachen Schnupfen" handelt, gegen dessen Symptome er ein Rezept ausstellt.
"Sehr geehrte Damen und Herren, ich bräuchte nur eine kurze Information, gerne per Mail."
Es geht bei der "Information" um die Frage einer Nutzungsänderung, also nichts, was sich ´mal eben so beantworten lässt. Unabhängig vom Schwierigkeitsgrad wundere ich mich immer wieder über die Dreistigkeit mancher Leute.
Ich habe freundlich zurückgeschrieben, dass ich ihn gegen entsprechendes Honorar gern berate. Ich bin sicher, ich werde nie wieder von ihm hören.
Nur der Vollständigkeit halber: der Anfragende ist Arzt und möchte bestimmt seine Leistung auch vergütet bekommen - selbst wenn es sich um einen "einfachen Schnupfen" handelt, gegen dessen Symptome er ein Rezept ausstellt.
Donnerstag, 24. Juni 2010
Frauenquote
Am Wochenende war ich auf dem Treffen anläßlich meines 25-jährigen ABI-Jubiläums. Abgesehen davon, dass es eine gelungene Veranstaltungen war, bei der ich so richtig in Erinnerungen schwelgen konnte, ist mir doch eins aufgefallen: die Anwaltsquote unter meinen ehemaligen Mitschülern/Innen ist relativ hoch, was mich nicht wundert - ich war auf einem humanistischen Gymnasium.....Seltsam ist aber, dass die "Jungs" im Insolvenz-, Urheber-, Steuerrecht o.ä. unterwegs sind, während die "Mädels" (mit Ausnahme von mir)Familien-, Sozial- oder höchstens Arbeitsrecht machen.
Selbst Anwältinnen tummeln sich kaum im Wirtschaftsrecht - warum dann eine Frauenquote in der Wirtschaft ?????
Selbst Anwältinnen tummeln sich kaum im Wirtschaftsrecht - warum dann eine Frauenquote in der Wirtschaft ?????
Dienstag, 15. Juni 2010
INFORMATIONSAUSGABE - STRASSENVERKEHRSAMT - JUNI 2010 ;-)) **
In Deutschland hat sich die Qualität der Pkw- und Lkw-Fahrer deutlich verschlechtert. Aus diesem Grund hat das Straßenverkehrsamt ein neues System eingeführt um die schlechten Fahrer zu identifizieren. Mit sofortiger Wirkung werden allen Fahrern, die sich im Straßenverkehr schlecht benehmen -unter anderem durch plötzliches Anhalten, zu dichtes Auffahren, Überholen an gefährlichen Stellen, Abbiegen ohne zu blinken, Drehen auf Hauptstraßen und rechts überholen- Fahnen ausgehändigt.
Sie sind rot, mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten. Dadurch sind sie für andere Verkehrsteilnehmer als unfähige Autofahrer zu identifizieren.
Diese Fahnen werden an der Autotür befestigt und müssen für alle anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Die Fahrer, die eine besonders schwache Leistung gezeigt haben, müssen je eine Fahne auf beiden Seiten ihres Autos befestigen, um auf ihre fehlende Fahrkunst und ihren Mangel an Intelligenz aufmerksam zu machen.
Bitte an andere Verkehrsteilnehmer weiterleiten, so dass alle die Bedeutung dieser Fahnen verstehen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Straßenverkehrsamt
** von einem mir leider unbekanntem Autor
Sie sind rot, mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben Streifen unten. Dadurch sind sie für andere Verkehrsteilnehmer als unfähige Autofahrer zu identifizieren.
Diese Fahnen werden an der Autotür befestigt und müssen für alle anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Die Fahrer, die eine besonders schwache Leistung gezeigt haben, müssen je eine Fahne auf beiden Seiten ihres Autos befestigen, um auf ihre fehlende Fahrkunst und ihren Mangel an Intelligenz aufmerksam zu machen.
Bitte an andere Verkehrsteilnehmer weiterleiten, so dass alle die Bedeutung dieser Fahnen verstehen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Straßenverkehrsamt
** von einem mir leider unbekanntem Autor
Montag, 14. Juni 2010
Ich hasse Anwaltsserien im Fernsehen !!
Morgen ist Verhandlungstermin vor dem LG Karlsruhe. Es geht um Zertifikate ( diesmal nicht von Lehman-Brothers), die extrem stark an Wert verloren haben. Dreh- und Angelpunkt wird sein, ob der Mandant beweisen kkann, dass er über die Risiken nicht ausreichend aufgeklärt wurde - der Klassiker also. Mit dem Mandanten ist letzte Woche alles ausführlich besprochen worden....Heute morgen ruft er mich völlig empört hat - ich hätte ihn ja noch gar nicht über die "Stategie" unterrichtet. Er habe das gerade am Wochenende wieder gesehen, das sei doch wichtig ! Nachdem ich ihm das, was ich ihm schon in der letzten Woche erzählt hatte, noch einmal erläutert und als "Strategie" verkauft hatte, war er beruhigt.
Danke, liebes Fernsehen, für ein halbstündiges Mandantengespräch, das mir keiner bezahlt.......
Danke, liebes Fernsehen, für ein halbstündiges Mandantengespräch, das mir keiner bezahlt.......
Mittwoch, 9. Juni 2010
Verstaubte Justiz
Man wirft "der" Justiz ja immer wieder vor, ihre Sprache sei unverständlich, antiquiert und voller Fremdworte ;-).
Dieses Vorurteil wurde heute eindrucksvoll bestätigt: meine Partnerin - vowiegend tätig im Insolvenzrecht - hatte Akteneinsicht für "3x 24" Stunden erhalten. Das allein hört sich ja schon seltsam an, der Normalbürger und auch -jurist würde sagen "3Tage". Gut..... Als jetzt aber noch ein Schreiben kam, die Frist sei um "x Stunden" überschritten, habe ich mich doch verwundert an den Kopf gefasst.
Was die Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft außerdem nicht bedacht hatte: durch den Postweg sind ja nocheinmal etliche Stunden hinzu gekommen !
Dieses Vorurteil wurde heute eindrucksvoll bestätigt: meine Partnerin - vowiegend tätig im Insolvenzrecht - hatte Akteneinsicht für "3x 24" Stunden erhalten. Das allein hört sich ja schon seltsam an, der Normalbürger und auch -jurist würde sagen "3Tage". Gut..... Als jetzt aber noch ein Schreiben kam, die Frist sei um "x Stunden" überschritten, habe ich mich doch verwundert an den Kopf gefasst.
Was die Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft außerdem nicht bedacht hatte: durch den Postweg sind ja nocheinmal etliche Stunden hinzu gekommen !
Dienstag, 8. Juni 2010
Frauen und Geld
Heute hatte ich eine Dame am Telefon, die Beratung benötigte, weil sie in einen Filmfonds investiert hat, der jetzt nahezu pleite ist. Außerdem mache das Finanzamt Stress und wolle Nachzahlungen, weil "irgendwelche" Steuervorteile aberkannt seien. Nun - das geht zur Zeit vielen Käufern von Film- und Medienfonds so. Nachdem ich noch einige Details abgefragt hatte, meinte die Dame - ziemlich spitz - jetzt wolle sie aber ´mal "Herrn Rechtsanwalt Uelhoff" sprechen, schließlich brauche sie kompetenten Rat in dieser schwierigen Angelegenheit.
Es dauerte einige Zeit, ihr begreiflich zu machen, dass es a) keinen Herrn Rechtsanwalt Uelhoff in unserer Kanzlei gibt und b) ich mich als Fachanwältin durchaus für kompetent halte. Ihren mitleidigen Ausspruch, "jetzt müssen sich auch schon Frauen mit dem Thema Geld befassen", habe ich nicht kommentiert. Ich hätte ihr aber gern gesagt, dass es wohl für sie besser gewesen wäre, sich auch ´mal mit der Thematik zu befassen.....
Es dauerte einige Zeit, ihr begreiflich zu machen, dass es a) keinen Herrn Rechtsanwalt Uelhoff in unserer Kanzlei gibt und b) ich mich als Fachanwältin durchaus für kompetent halte. Ihren mitleidigen Ausspruch, "jetzt müssen sich auch schon Frauen mit dem Thema Geld befassen", habe ich nicht kommentiert. Ich hätte ihr aber gern gesagt, dass es wohl für sie besser gewesen wäre, sich auch ´mal mit der Thematik zu befassen.....
Mittwoch, 2. Juni 2010
Mündliche Verhandlung "light"
Gestern war Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LG Frankfurt / Main. Es ging immerhin um Euro 10.000,00 und es wurde ganze 30 Min. lang verhandelt, über Dinge, die schon auf nahezu 100 Seiten Schriftsatz ausgeschrieben worden waren ( incl. Vergleichsvorschlag des Gerichts). Dafür lohnt es sich wirklich, für den Hin- und Rückweg knapp 10 Stunden unterwegs zu sein....
Aber immer noch besser, als für 8 Minuten Verhandlung in Limburg / Lahn ( übrigens das kleinste Landgericht Deutschlands) 13 Sunden.....!
Es lebe der Grundsatz der mündlichen Verhandlung in der ZPO !
Aber immer noch besser, als für 8 Minuten Verhandlung in Limburg / Lahn ( übrigens das kleinste Landgericht Deutschlands) 13 Sunden.....!
Es lebe der Grundsatz der mündlichen Verhandlung in der ZPO !
Donnerstag, 27. Mai 2010
Sex, ääääh Jura and the City
Gestern Abend war Vor-Premiere von "Sex and The City, Teil 2", die Kinos gefüllt mit Frauen, die mit großer Vorfreude darauf warteten, dass es endlich los geht. Ich mitten drin, ebenfalls freudig gespannt, da ich ein großer Fan der Serie bin und auch den ersten Kinofilm als durchaus gelungen empfand. Aber diesmal sah ich überall juristische Fallstricke: eine Anwältin, die als Partnerin eben ´mal so kündigen kann (in unserem Partnerschaftsvertrag gibt es recht lange Fristen), Angestellte in Hotels, die Tag und Nacht arbeiten müssen (Arbeitsschutz?) und Geschäftspartner, die nachweislich gegebene Zusagen ( freie Kost & Logis im Hotel) einfach nicht einhalten.....
"Und ich kam nicht umhin, mich zu fragen" (Zitat Carrie Bradshaw): Bin ich krank - oder war der Film so schlecht ?
"Und ich kam nicht umhin, mich zu fragen" (Zitat Carrie Bradshaw): Bin ich krank - oder war der Film so schlecht ?
Mittwoch, 26. Mai 2010
Einen Antrag auf Erteilung.......
Ich schließe für meine Mandanten einen (recht erfreulichen) Vergleich mit einer Sparkasse jenseits des Mains in einem Prozess wegen Falschberatung beim Verkauf von Filmfonds. Der Vergleichsbetrag ist zahlbar 14 Tage nach Vergleichsabschluss auf mein Anderkonto. Mit Übersendung des Vergleichsprotokolls teilt das Gericht mit, dass eine vollstreckbare Ausfertigung nur noch auf Antrag erteilt werde, da die Erteilung selbst bereits zur Zwangsvollstreckung zähle und deswegen eines Antrages bedürfe. Das höre bzw. lese ich zwar zum ersten Mal, aber gut. Im Vertrauen darauf, dass die Sparkasse schon fristgerecht zahlen wird, stelle ich den Antrag (noch) nicht. Das Folgende wird den geneigten Leser nicht verwundern: bis heute, knapp drei Wochen nach Vergleichsschluss befindet sich das Geld noch nicht auf dem Anderkonto...
Gut, dann stelle ich jetzt eben diesen bl..... Antrag. Wenn der Antrag geschrieben ist, geht bestimmt das Geld ein - und warum muss ich jetzt gerade an Reinhard Mey denken...? http://www.youtube.com/watch#!v=-OdIw5VgRig&feature=related
Gut, dann stelle ich jetzt eben diesen bl..... Antrag. Wenn der Antrag geschrieben ist, geht bestimmt das Geld ein - und warum muss ich jetzt gerade an Reinhard Mey denken...? http://www.youtube.com/watch#!v=-OdIw5VgRig&feature=related
Montag, 24. Mai 2010
Gerichtssprache ist deutsch
...so sieht es das Gerichtsverfassungsgesetz vor. In einigen Bundesländern laufen aber bereits Pilotprojekte, um dies zu ändern und Prozesse auch in englicher Sprache durchführen zu können. Erste mündliche Verhandlungen haben bereits statt gefunden.
Die "ZEIT" hat dazu einen interessanten Artikel geschrieben, zu finden unter http://www.zeit.de/2010/21/Justiz-Prozesse-Englisch . Unabhängig davon, was man grundsätzlich von diesen Bestrebungen halten mag, frage ich mich die ganze Zeit, was wohl der richtige englische Fachausdruck für "Abstraktionsprinzip" ist.
Die "ZEIT" hat dazu einen interessanten Artikel geschrieben, zu finden unter http://www.zeit.de/2010/21/Justiz-Prozesse-Englisch . Unabhängig davon, was man grundsätzlich von diesen Bestrebungen halten mag, frage ich mich die ganze Zeit, was wohl der richtige englische Fachausdruck für "Abstraktionsprinzip" ist.
Freitag, 21. Mai 2010
Besser ist das
Heute, beim Eisessen: neben dem Junior und mir saßen zwei Typen, Anfang bis Mitte Zwanzig, denen ich ungern im Dunkeln begegnen würde. Sie unterhielten sich über die Schwierigkeiten, einen Waffenschein zu bekommen. "Boah, Alter, da muste ´ne Scheiß-Prüfung machen, schwerer als der Scheiß-Führerschein!" (Ich nehme an, die jungen Herren meinten den Sachkundenachweis) - " Yoah, ey - und den habe ich auch erst beim 3. Mal oder so geschafft! Dann kriege ich den Waffen-Lappen ja never...!"
Besser ist das wohl, Kumpel !
Besser ist das wohl, Kumpel !
Donnerstag, 20. Mai 2010
Von der Rolle
Heute morgen, Amtsgericht Hamburg St. Georg, 10.00 h: ich stehe vor dem Sitzungssaal und suche auf dem Aushang davor (der sog. Terminsrolle) das Verfahren, in dem ich geladen bin. Nichts, auch nicht nach mehrmaligem Lesen. Da spricht mich ein Kollege an, ob ich in der Sache X ./. Y.GmbH käme und ob ich abgeladen worden sei (wohl kaum, sonst wäre ich nicht da), er finde den Termin nicht auf der Rolle. Wir sind zuammen zur Geschäftsstelle gegangen, die sich das auch nicht erklären konnte, der Termin finde aber statt. Zurück vorm Saal fand sich dann auch der Richter ein, dem wir unser Probelm erläuterten. Der wusste von nichts, holte dann aber die Akte aus seimem Zimmer und erklärte uns, er sei gar nicht vorbereitet, weil die Sache ja nicht auf der Terminsrolle gestanden habe. Er habe aber die Sache schon ´mal angesehen, das erkenne er an den Klebezetteln. Aaaah -ja ! Wir haben dann doch irgendwie verhandelt und der Rest des Prozesses wird jetzt im schriftlichen Verfahren zu Ende gebracht.
Ich vermute ´mal, dass sich der Gesetzgeber das soooooo nicht vorgestellt hat....................
Ich vermute ´mal, dass sich der Gesetzgeber das soooooo nicht vorgestellt hat....................
Dienstag, 18. Mai 2010
Der Glaube an die Gerechtigkeit schwindet....
.... bei einer Mandantin, die einem Anlagebetrüger aufgesessen ist. Nicht nur, dass dieser ihre gesamte Altersvorsorge vermutlich verhurt und verjubelt hat, jetzt muss sie auch noch die Kosten seines Anwaltes tragen, weil dieser Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eingelegt hat, mit dem wenigstens ein Teil des Geldes tituliert werden sollte. Da sie keine weiteren Kosten tragen wollte, wird das Verfahren nicht weiter geführt. Nach den Buchstaben des Gesetzes ist der Betrüger (der übrigens in U-Haft sitzt) im Recht - aber ich kann die Mandantin verstehen, die die Welt nicht mehr versteht !
Montag, 17. Mai 2010
Wahre Liebe.....
...muss es bei der Mandantin gewesen sein, deren Fall ich in Vertretung einer erkrankten Kollegin bearbeite:
Die Mandantin hat einen (jetzt ehemaligen) Lebensgefährten, der sich in Privatinsolvenz befindet. Deshalb schließt sie für ihn einen Handyvertrag ab. Und was niemand für möglich gehalten hätte, tritt ein: der saubere Herr verursacht Handy-Kosten von fast Euro 1.000,00, zahlt diese aber nicht.....!
Und sie hat jetzt den Prozess am Hals......und ich die Vertretung in dieser recht aussichtslosen Sache !
Die Mandantin hat einen (jetzt ehemaligen) Lebensgefährten, der sich in Privatinsolvenz befindet. Deshalb schließt sie für ihn einen Handyvertrag ab. Und was niemand für möglich gehalten hätte, tritt ein: der saubere Herr verursacht Handy-Kosten von fast Euro 1.000,00, zahlt diese aber nicht.....!
Und sie hat jetzt den Prozess am Hals......und ich die Vertretung in dieser recht aussichtslosen Sache !
Mittwoch, 12. Mai 2010
Oldies but Goldies
Das dachte sich wohl auch das LG München I, als es in zwei Urteilen (vom 25.02.2010 zu den Akz.: 22 O 1797/09 und 22 O 1374/09) bei der Begründung der Aufklärungspflichten über Kick-Backs u.a. auf eine Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1905 zurück griff.
Dienstag, 11. Mai 2010
Schlampig.....
...wird doch immer wieder mit dem wichtigsten Handwerkszeug der Juristen-Zunft, der Sprache, umgegangen. Ich bearbeite gerade einen Fall, in dem es u.a. um eine (unterlassene) "Gewinnwarnung" geht. Allerdings hätte darin eben gerade nicht vor einem Gewinn, sondern vor dessen Ausbleiben gewarnt werden sollen. Der Wortsinn ist also glatt ins Gegenteil verwandelt worden......
Montag, 10. Mai 2010
Schwer beschäftigt
Heute habe ich schon ein Flug- und 2 Bahntickets gebucht, die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht, diverse Telefonate geführt, Unterlagen gelocht & eingeheftet, mit meinen Partnern eine Veranstaltung geplant, Unterlagen für eine Dozententätigkeit versandt und, und, und - nur die Akte mit der Klageerwiderung, die morgen bei Gericht sein muss, liegt hier immer noch unbearbeitet vor mir. Außerdem habe ich den Eindruck, sie grinst mich höhnisch an - sind diese Wahnvorstellungen die Symptome der Procrastination (Aufschieberitis) ?
Freitag, 7. Mai 2010
Mutationen
Heute im Home-Office:
Ich sitze über einem komplizierten und rechtlich durchaus anspruchsvollem Schriftsatz in einer Kapitalanlagesache auf dem "Grauen Kapitalmarkt". Da klingelt es an der Tür, ich öffne und mutiere in einer juristischen Sekunde von der "erfolgreichen Anwältin" zum "Muttertier" - unser Junior steht heulend vor der Tür, weil er in der Schule eine Schaukel an den Kopf bekommen hat. Jetzt ist Trösten und Tränentrocknen angesagt. Ich hoffe nur, dass heute noch die Re-Muttation stattfindet........
Ich sitze über einem komplizierten und rechtlich durchaus anspruchsvollem Schriftsatz in einer Kapitalanlagesache auf dem "Grauen Kapitalmarkt". Da klingelt es an der Tür, ich öffne und mutiere in einer juristischen Sekunde von der "erfolgreichen Anwältin" zum "Muttertier" - unser Junior steht heulend vor der Tür, weil er in der Schule eine Schaukel an den Kopf bekommen hat. Jetzt ist Trösten und Tränentrocknen angesagt. Ich hoffe nur, dass heute noch die Re-Muttation stattfindet........
Mittwoch, 5. Mai 2010
Kleine Kläffer
Neues Mandat: Kredite sind aus fadenscheidigen Gründen gekündigt, dennoch ist Insolvenz nicht in Sicht. Ich will mit der Sachbearbeiterin der betroffenen Bank (ein recht kleines Institut) in Ruhe darüber sprechen, wie die Kredite geordnet zurück geführt werden können, auch um die Zwangsverwertung des Grundstückes und der übrigen Sicherheiten zu vermeiden und schlage telefonisch ein persönliches Gespräch vor.
Ohne erkennbaren Grund blafft sie mich total an, steigert sich in irgendetwas hinein und droht, sie werde morgen die sicherungsübereigneten Pkw an sich bringen. Als ich ihr erklären will, dass sie das nicht darf, sondern die Bank auch als Sicherungseigentümerin sich zunächst einen Herausgabetitel besorgen muss, der dann ggf. durch den Gerichtsvollzieher zu vollstrecken ist, rastet die Bankmitarbeiterin völlig aus, behauptet, ich hätte keine Ahnung und sie würde das schließlich jeden Tag tun. Ich habe sie auf meine Fachanwaltsbezeichnung hingewiesen und nur gedacht: es sind doch immer die unbedeutendsten Köter, die meinen, am lautesten kläffen zu müssen......
Ohne erkennbaren Grund blafft sie mich total an, steigert sich in irgendetwas hinein und droht, sie werde morgen die sicherungsübereigneten Pkw an sich bringen. Als ich ihr erklären will, dass sie das nicht darf, sondern die Bank auch als Sicherungseigentümerin sich zunächst einen Herausgabetitel besorgen muss, der dann ggf. durch den Gerichtsvollzieher zu vollstrecken ist, rastet die Bankmitarbeiterin völlig aus, behauptet, ich hätte keine Ahnung und sie würde das schließlich jeden Tag tun. Ich habe sie auf meine Fachanwaltsbezeichnung hingewiesen und nur gedacht: es sind doch immer die unbedeutendsten Köter, die meinen, am lautesten kläffen zu müssen......
Montag, 3. Mai 2010
Neues von Lehman Brothers
Ein großer Streitpunkt bei Klagen von Lehman-Geschädigten ist die Frage, ob bzw. ab wann die Banken die Anleger über die Rating-Herabstufung von Lehman Brothers und die entsprechenden Berichte in der Fachpresse hätten informieren müssen.
Soweit ersichtlich hat das LG Hamburg diesen Zeitpunkt zum ersten Mal festgelegt: ab Juni 2008. Im Urteil vom 22.04.2010 ( 2/19 O 346/09 ) stellt es darauf ab, dass die Herabstufung sowie die negativen Fachberichte die Bonität der Emittentin bzw. der Garantin betreffen, insbesondere die Herabstufung treffe also eine Prognose darüber, ob das betreffende Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anleger, insbesondere seiner Rückzahlungspflicht hinsichtlich des angelegten Geldes, nachkommen werde. Dies sei für die Anlageentscheidung von hoher Bedeutung. Entscheidend sei insoweit das Moment der Dynamik des sich verschlechternden Ratings. Über eine Abwertung müsse der Anleger informiert werden, um ihm so zu ermöglichen, weitere Nachforschungen anzustellen bzw. Rückfragen bei seinem Berater stellen zu können.
Darüber hinaus müsse über die negative Berichterstattung über Lehman in der Fachpresse aufgeklärt werden. In der einschlägigen Wirtschaftspresse waren zu dieser Zeit bereits seit zweieinhalb Monaten negative Berichte über Lehman zu finden. Über solche gehäufte negative Presseberichte habe die Bank zu informieren. Es handele sich um warnende Hinweise, die dem Anleger nicht hätten vorenthalten werden dürfen, so das Gericht.
In den Fällen, in denen Anlegern Lehman-Zertifikate noch im Juni 2008 oder später zum Kauf empfohlen wurden und nicht über die Herabstufung des Ratings und die bestehende negative Presse hingewiesen wurde, bestehen wegen der aktuellen Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg gute Chancen für die Durchsetzung von Schadensersatz, und zwar unabhängig von weiteren Beratungsfehlern und nicht offen gelegten Kick-Backs.
Soweit ersichtlich hat das LG Hamburg diesen Zeitpunkt zum ersten Mal festgelegt: ab Juni 2008. Im Urteil vom 22.04.2010 ( 2/19 O 346/09 ) stellt es darauf ab, dass die Herabstufung sowie die negativen Fachberichte die Bonität der Emittentin bzw. der Garantin betreffen, insbesondere die Herabstufung treffe also eine Prognose darüber, ob das betreffende Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anleger, insbesondere seiner Rückzahlungspflicht hinsichtlich des angelegten Geldes, nachkommen werde. Dies sei für die Anlageentscheidung von hoher Bedeutung. Entscheidend sei insoweit das Moment der Dynamik des sich verschlechternden Ratings. Über eine Abwertung müsse der Anleger informiert werden, um ihm so zu ermöglichen, weitere Nachforschungen anzustellen bzw. Rückfragen bei seinem Berater stellen zu können.
Darüber hinaus müsse über die negative Berichterstattung über Lehman in der Fachpresse aufgeklärt werden. In der einschlägigen Wirtschaftspresse waren zu dieser Zeit bereits seit zweieinhalb Monaten negative Berichte über Lehman zu finden. Über solche gehäufte negative Presseberichte habe die Bank zu informieren. Es handele sich um warnende Hinweise, die dem Anleger nicht hätten vorenthalten werden dürfen, so das Gericht.
In den Fällen, in denen Anlegern Lehman-Zertifikate noch im Juni 2008 oder später zum Kauf empfohlen wurden und nicht über die Herabstufung des Ratings und die bestehende negative Presse hingewiesen wurde, bestehen wegen der aktuellen Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg gute Chancen für die Durchsetzung von Schadensersatz, und zwar unabhängig von weiteren Beratungsfehlern und nicht offen gelegten Kick-Backs.
Freitag, 30. April 2010
Klassisches zum Wochenende I
"Argumenta non sunt numeranda, sed ponderanda."
(Man soll die Argumente nicht nach ihrer Zahl, sondern nach ihrem Gewicht beurteilen.)
Und wer sagt das dem Kollegen, der einer Klageerwiderung in einer Lehman-Sache vor dem LG Frankfurt eine 38-seitige, allgemein-philosophische Betrachtung über die Bank- und Finanzkrise voranstellt ? Denkt er, dem LG Frankfurt - am Sitz der Großbanken - müsse man diese Weisheiten noch nahe bringen ? Oder sollen damit nur die schwachen Tatsachenbehauptungen im konkreten Fall kaschiert werden.....
Im Gegenzug wird mein Schriftsatz knackig-kurz werden - ich glaube, die Kammer wird mir dankbar sein!
(Man soll die Argumente nicht nach ihrer Zahl, sondern nach ihrem Gewicht beurteilen.)
Und wer sagt das dem Kollegen, der einer Klageerwiderung in einer Lehman-Sache vor dem LG Frankfurt eine 38-seitige, allgemein-philosophische Betrachtung über die Bank- und Finanzkrise voranstellt ? Denkt er, dem LG Frankfurt - am Sitz der Großbanken - müsse man diese Weisheiten noch nahe bringen ? Oder sollen damit nur die schwachen Tatsachenbehauptungen im konkreten Fall kaschiert werden.....
Im Gegenzug wird mein Schriftsatz knackig-kurz werden - ich glaube, die Kammer wird mir dankbar sein!
Donnerstag, 29. April 2010
Hermine Granger
Gestern war ein Mandant bei mir, der aus seinem noch laufenden Leasingvertrag heraus unbedingt das Kfz von der Leasinggesellschaft kaufen wollte. Die Leasinggesellschaft hat ihm einen Preis genannt, Mandant hat den Auflösungs- und Kaufvertrag unterschrieben und den geforderten Preis gezahlt. Zwei Monate später ist ihm aufgefallen, dass er insgesamt mehr bezahlt hat, als die noch "ausstehenden" Leasingraten plus Restwert. Jetzt will er den zuviel bezahlten Betrag zurüc, das Kfz ist schon weiter veräußert.....
Da der gute alte Grundsatz gilt "pacta sunt servanda", muss ich wohl zaubern - dabei heiße ich nicht Hermine....
Da der gute alte Grundsatz gilt "pacta sunt servanda", muss ich wohl zaubern - dabei heiße ich nicht Hermine....
Dienstag, 27. April 2010
Zeitungsente
Das Hamburger Abendblatt vermeldet heute ( sinngemäß ), dass es nach den abweisenden OLG-Urteilen in Sachen "Lehman" jetzt "zeitlich knapp" für die Anleger werde, da Ansprüche bereits 3 Jahre nach Kauf verjährten.
Das ist grober Unfug:
1. Die Zeit war auch schon vor den Urteilen "knapp", da die Verjährungsfrist im Einzelfall ja nicht unterbrochen wird, wenn jemand anderes klagt ( egal, wie der Prozess ausgeht).
2. Es gibt auch Fälle, in denen die Ansprüche noch nicht verjährt sind, z.B. wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht über Kick-Backs aufgeklärt wurde.
Überlegung: vielleicht sollte ich auf "Gerichtsreporterin" umschulen....?
Das ist grober Unfug:
1. Die Zeit war auch schon vor den Urteilen "knapp", da die Verjährungsfrist im Einzelfall ja nicht unterbrochen wird, wenn jemand anderes klagt ( egal, wie der Prozess ausgeht).
2. Es gibt auch Fälle, in denen die Ansprüche noch nicht verjährt sind, z.B. wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht über Kick-Backs aufgeklärt wurde.
Überlegung: vielleicht sollte ich auf "Gerichtsreporterin" umschulen....?
Montag, 26. April 2010
Mandantenängste
Anruf eines Mandanten: "Ich habe gerade gelesen, dass Sie jetzt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sind." - "Hmmm ja!" - "Erhöhen Sie jetzt Ihre Stundensätze !???!"
Ich habe ihn beruhigt, dass ich das in DIESEM Mandat jedenfalls nicht tun werde ;-)))
Ich habe ihn beruhigt, dass ich das in DIESEM Mandat jedenfalls nicht tun werde ;-)))
Sonntag, 25. April 2010
Zügige Mandatsbearbeitung....
...ist einer meiner Grundsätze. Wenn mir aber ein Mandant am Freitag um 23.47 h eine Mail mit einer völlig unwichtigen Nachfrage schickt, mit der Aufforderung, diese bis Samstag, 14.00 h zu beantworten, nehme ich mir das Recht heraus, bis Montag, 8.00 h zu schweigen. Dann werde ich dem Mandaten vorschlagen, meinen Stundensatz zu verdoppeln und dafür rund um die Uhr für Rechtsrat zur Verfügung zu stehen.
Samstag, 24. April 2010
Lehman-Anleger verlieren vor dem OLG Hamburg
Das OLG HH hat am 23.04.2010 zwei Klagen von Lehman-Geschädigten gegen die HASPA in zweiter Instanz zurück gewiesen. Erstinstanzlich hatten noch die Anleger gewonnen. Das OLG sah weder einen Beratungsfehler noch war es der Ansicht, dass die HASPA ihre Gewinnmarge hätte offen legen müssen (sog. "Kick-Backs" waren nicht gezahlt worden).
Urteile des OLG Hamburg vom 23.04.2010, Az.: 13 U 117/09 und 13 U 118/09
http://justiz.hamburg.de/2222388/pressemeldung-2010-04-23.html
Urteile des OLG Hamburg vom 23.04.2010, Az.: 13 U 117/09 und 13 U 118/09
http://justiz.hamburg.de/2222388/pressemeldung-2010-04-23.html
Bitter, aber wahr......
"Es soll Finanzdienstleister geben, die bereit sind, für Erfolg ihre Seele dem Teufel zu verkaufen. Ich kenne einige besonders clevere, die würden es schaffen, sich mit ihm auf Leasing zu einigen."
© KarlHeinz Karius, (*1935) Urheber, Mensch und Werbeberater , Quelle : »Partiell professionell«
© KarlHeinz Karius, (*1935) Urheber, Mensch und Werbeberater , Quelle : »Partiell professionell«
Donnerstag, 22. April 2010
Pfändungsschutz für Ehegatten
Pfändungen sind ein häufiges Mittel der Zwangsvollstreckung - und besonders interessant bei Ehegatten. Ein spezielles Problem habe ich auf unserer Homepage beleuchtet: "Pfändungsschutz für Ehegatten" : http://www.brennecke-partner.de/178476/Pfaendungsschutz-fuer-Ehegatten
Partnertreffen I
Partnertrefffen in Göttingen: 11 der 14 Anwälte/Anwältinnen einer Partnerschaftsgesellschaft zusammen in einem Raum, die versuchen, die Kanzlei "nach vorn zu bringen". Nur weil unsere Strafrechtlerin heute nicht dabei ist, wurde darauf verzichtet, mit Messern aufeinander los zu gehen. Man hat es bei messerscharfen Wortbeiträgen belassen....
Damit keine Missverständnisse aufkommen: ich liiiiiebe alle meine Partner (meistens) !!!
Damit keine Missverständnisse aufkommen: ich liiiiiebe alle meine Partner (meistens) !!!
Mittwoch, 21. April 2010
Aquise
Heute morgen durfte ich einige Zeit auf einem Zahnarztstuhl verbringen. Als eine Mandantin eine Stunde später anruft, entschuldige ich mich, dass meine Sprache noch etwas undeutlich ist. Darauf die Mandantin: "Jetzt, wo sie´s sagen, fällt mir ein, dass ich meinen Zahnarzt noch verklagen wollte! Können Sie das übernehmen?"
Nein, ich persönlich nicht, aber einer meiner Partner.....Das nennt man wohl gelungene Aquise - aber deswegen gehe ich jetzt nicht einmal wöchentlich zum Zahnarzt !
Nein, ich persönlich nicht, aber einer meiner Partner.....Das nennt man wohl gelungene Aquise - aber deswegen gehe ich jetzt nicht einmal wöchentlich zum Zahnarzt !
Dienstag, 20. April 2010
Jetzt hat mich´s auch erwischt....
...ich versuche mich im Bloggen ! Bisher kämpfe ich mich noch durch die Technik, aber bald kämpfe ich wieder mit juristischen Themen ....
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